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< Newsletter „auf den punkt®” 05/2021
30.03.2021 09:08 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Erhöhung und Verlängerung der Ausbildungsprämie

Zahnärztekammer Nordrhein informiert


 

 

Die Ausbildungsprämie wird verlängert und erhöht Die Bundesregierung hat den Schutzschirm für Auszubildende verlängert. Zudem wird die Prämie für Ausbildungen, die im Juni 2021 beginnen, erhöht.

 

Verlängerung der Prämie bis Mai 2021

 

Bislang galt die Prämie nur bei einem Ausbildungsbeginn zwischen dem 24. Juni 2020 und 15. Februar 2021. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Ausbildungsbetriebe werden mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen. Gefördert wird bei Vorliegen der Voraussetzungen durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Wer bei gleichen Voraussetzungen die Zahl der Ausbildungsplätze sogar erhöht, erhält einmalig 3.000 Euro statt 2.000 Euro. Die Auszahlung der Prämie erfolgt jedoch erst nach erfolgreich absolvierter Probezeit.

 

Erhöhung der Prämie ab Juni 2021

 

Für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, gelten höhere Förderungssätze: Statt 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag bekommen Betriebe dann 4.000 Euro. Wer die Menge seiner Ausbildungsplätze erhöht, bekommt 6.000 statt 3.000 Euro. Zudem werden die Regelungen zur maximalen Unternehmensgröße für eine Förderung angepasst. Gefördert werden von nun an Betriebe mit bis zu 499 Mitarbeitern (zuvor maximal 249). Auch Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert und die Förderung mit Inkrafttreten der Änderungen deutlich verbessert: Zukünftig wird zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale) übernommen. Auch hier folgt eine Erweiterung der Unternehmensgröße auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern. Die Übernahmeprämie wird ebenfalls bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro angehoben. Außer bei Insolvenz wird eine Förderung auch dann möglich sein, wenn die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt ist oder droht, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise bis zum Ende nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

 

Informationen und Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit

 

Weitere Details zum Förderprogramm, weitere Voraussetzungen für die Förderung sowie die notwendigen Anträge als PDF finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Weitere Infos für Zahnärzte und Zahnärztinnen in Nordrhein finden Sie hier. Quelle: ZÄK-NR am 29. März 2021