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25.03.2021 10:30 Alter: 3 yrs

Nach Ostern startet das Impfen in den Praxen

KBV-Vorstand: "Helfen Sie dem Land aus dem Lockdown - es kommt auf Sie an!"


 

 

In den Arztpraxen kann nach Ostern das Impfen gegen COVID-19 beginnen. Der Bund wird zunächst etwa eine Million Impfstoffdosen pro Woche zur Verfügung stellen, sodass vorerst primär die Hausärzte impfen können. Sobald genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann, sollen alle Vertragsärzte einbezogen werden. Die KBV stellt zum Start ein umfangreiches Informationspaket für Praxen bereit.

 

Erste Impfstoffbestellung am 30. März

 

Der Impfstoff wird über die Apotheken an die Praxen geliefert. Ärzte bestellen dazu einmal wöchentlich bei der sie primär beliefernden Apotheke den Impfstoff jeweils für die nächste Woche. Die Bestellung für die erste Impfwoche muss bis 30. März um 12 Uhr in der Apotheke eingehen, damit ab 7. April in den Praxen geimpft werden kann. „Auch wenn die Impfstoffmengen zu Beginn noch sehr gering sein werden, kann es nun endlich losgehen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen. „Die steigenden Infektionszahlen zeigen, wie wichtig der Impfstart in den Praxen nach Ostern ist, um die Pandemie in den Griff zu bekommen“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

 

Gassen: „Das ist der einzige Weg“

 

Gassen und Hofmeister appellierten an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, sich zahlreich am Impfen zu beteiligen, auch wenn am Anfang nur kleine Mengen Impfstoff verfügbar sind. „Helfen Sie dem Land aus dem Lockdown – es kommt auf Sie an! Impfen Sie in Ihrer Praxis gegen SARS-CoV-2. Das ist der einzige Weg, der hilft, den nationalen Ausnahmezustand zu beenden.“ „Wenn die Impfstoffe in ausreichenden, regelmäßigen Mengen rechtzeitig in den Praxen ankommen, schätzen wir, dass schon vor dem Sommer viele Millionen Impfungen wöchentlich erfolgen können“, unterstrich Gassen und fügte hinzu: „Jetzt haben wir endlich die Möglichkeit, mit dem Impfen loszulegen.“

 

Zunächst Impfstoff von BioNTech/Pfizer

 

Für die COVID-19-Schutzimpfung vorerst in Hausarztpraxen wird voraussichtlich in den ersten beiden Wochen (7. bis 18. April) ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen. In den folgenden Wochen werden weitere Impfstoffe wie der Vektorimpfstoff COVID-19-Vaccine von AstraZeneca hinzukommen. Aufgrund der Impfstoffknappheit ist die Bestellmenge zunächst auf 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche begrenzt. Voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche ist mit deutlich mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen. Für die Bestellung des Impfstoffes und des erforderlichen Impfzubehörs (Spitzen, Kanülen und ggf. NaCl-Lösung) nutzen Ärzte das Arzneimittelrezept (Formular 16). Die Bestellung in der Apotheke erfolgt jeweils Dienstag bis 12 Uhr, die Auslieferung am darauffolgenden Montagnachmittag; in der ersten Impfwoche aufgrund des Ostermontags bis spätestens Mittwochmittag (7. April) 12 Uhr. Zusammen mit dem Impfstoff wird das jeweilige Impfzubehör in entsprechender Anzahl von der Apotheke mitgeliefert. Eine impfstoffbezogene Übersicht zum benötigten Impfzubehör pro Impfstoff-Mehrdosenbehältnis stellt die KBV bereit (siehe Infokasten unten).

 

Vergütung: 20 Euro je Impfung

 

Für jede Impfung erhalten Ärzte 20 Euro (für die Erst- und Abschlussimpfung zusammen 40 Euro). Bei einem Hausbesuch kommen 35 Euro dazu, 15 Euro für den Mitbesuch. Erfolgt ausschließlich eine Impfberatung ohne Impfung werden 10 Euro vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (auch für Nicht-GKV-Versicherte).

 

Informationspakete der KBV für Praxen 

 

Die KBV stellt umfangreiche Informationspakete zu den drei Themenbereichen Impfstoffe und Zubehör, Organisation und Aufklärung sowie Abrechnung und Dokumentation für Praxen bereit, um sie bei der COVID-19-Schutzimpfung zu unterstützen. Darin enthalten sind unter anderem Praxisinformationen zu den drei Themenbereichen, die die wichtigsten Punkte zu zusammenfassen, eine Kurzanleitung für das ImpfDoku-Portal und eine Übersicht der Abrechnungsziffern. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 24. März 2021