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24.03.2021 15:36 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxismanagement

Keine Ruhetage an Gründonnerstag und Karsamstag

Zahnärztekammer Nordrhein informiert


 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in Rücksprache mit den Ministerpräsidenten heute erklärt, dass der kommende Gründonnerstag sowie Karsamstag entgegen des zuvor von der Bund-Länder-Konferenz getragenen Beschlusses doch keine Ruhetage werden. Das bedeutet für die Zahnarztpraxen, dass an diesen Tagen Behandlungen wie gewohnt und geplant durchgeführt werden können. In den vergangenen 24 Stunden hatten nicht nur wir, sondern auch zahlreiche Verbände und Unternehmen Kritik an der Entscheidung geübt.

 

So hatten wir uns bereits am Tag nach der Bund-Länder-Konferenz direkt an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt und dabei deutlich gemacht, dass für Zahnarztpraxen eine Planungssicherheit für die teilweise schon lange terminierten Behandlungen der Patientinnen und Patienten unerlässlich ist. Denn wären Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen geworden, hätte das mit Ausnahme von Notdiensten eine Schließung sämtlicher Zahnarzt- und Arztpraxen bedeutet. Wir haben deshalb in den Gesprächen mit dem Ministerium klargestellt, dass die ärztliche und zahnärztliche Behandlung systemrelevant sei und diese daher auch an den zur Debatte stehenden Tagen in gewohnter Weise gewährleistet werden müsse. Das Unterbinden der erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung habe mit dem Senken von Infektionszahlen nun wirklich nichts zu tun. Im Gegenteil: Die Zahnärzteschaft weiß, wie ein gutes Infektionsmanagement funktioniert. Dies ist durch die jüngste Veröffentlichung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege belegt (siehe RZB 03/2021). Deshalb ist es richtig, dass dieser Beschluss nun wieder rückgängig gemacht wurde und wir unsere Praxen Gründonnerstag und auch Karsamstag wie gewohnt öffnen und unseren Patienten zur Verfügung stehen können.

 

Unverständlich bleibt, warum mit diesem wenig durchdachten Beschluss für weitere Unruhe unter unseren Patienten und in den Zahnarztpraxen gesorgt wurde. Wir brauchen unsere Ressourcen zur Behandlung unserer Patientinnen und Patienten – und nicht, um uns mit zweifelhaften Beschlüssen auseinanderzusetzen. Bevor derartige Beschlüsse gefasst werden, sollte eine Abschätzung der Folgen Voraussetzung sein. In diesem Fall ist dies wohl eindeutig nicht geschehen.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

Dr. Ralf Hausweiler

 

Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein

 

Dr. Thomas Heil

 

Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein

 

Quelle: „Kammer aktuell“ der ZÄK-NR am 24. März 2021