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19.03.2021 08:54 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen

Streit über gestiegene Hygienekosten in Arztpraxen

KBV weist „lächerliches" Angebot zurück


 

 

Die Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen ist weiterhin ungeklärt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am vergangenen Mittwoch erneut keinen Beschluss gefasst. „Es hat sich leider in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Krankenkassen vollkommen unbeweglich sind und an einer angemessenen Erstattung der Aufwände in den Praxen kein Interesse haben. Doch abspeisen lassen wir uns nicht“, erklärte der Vorstandsvorsitzender der KBV, Dr. Andreas Gassen, unmittelbar nach der Sitzung. „Der Zorn der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wäre sonst groß gewesen. Und das zu Recht!“, kommentierte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Das Verhandlungsangebot hätte ein Finanzvolumen von 90 Millionen Euro für Hygieneanforderungen vorgesehen, verknüpft mit 0 Euro für die Folgen der Digitalisierung in den Arztpraxen. Dagegen wehrte sich die KBV.

 

Scharfe Kritik an der Sparpolitik der Kassen

 

„Das eine ist die an sich lächerlich geringe Summe – von Ausgleich will ich hier erst gar nicht sprechen – für die hohen Hygieneaufwendungen der Ärzte“, sagte Gassen. Der Gipfel aber sei „die Unverfrorenheit, dies mit der nonchalanten Aussage zu verknüpfen, Mehrbelastungen der Digitalisierung seien durch wie auch immer geartete Einsparungen auszugleichen.“ „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, kritisierte Hofmeister. „Zudem zeugt die Einstellung der Kassenseite, man könne Mehrbelastungen bei der Digitalisierung und dem Datenschutz durch angebliche Einsparungen ausgleichen, von vollkommener Unkenntnis der Situation in den Praxen“, fügte er hinzu.

 

900 Euro bei durchschnittlichen Hygienekosten von 24.287 Euro

 

Die Hygienekosten belaufen sich laut einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung von 2018 auf durchschnittlich 24.287 Euro pro Praxis. Umgerechnet 900 Euro hätte es im Schnitt für die 100.000 Praxen in Deutschland gegeben, wenn die KBV dem Verhandlungsangebot zugestimmt hätte. „Das ist die vermeintliche Wertschätzung der Krankenkassen dafür, dass die Hausärzte und Fachärzte akribisch gerade in Zeiten einer Pandemie die hohen Hygienestandards erfüllen, zum Schutze ihrer Patienten genauso wie für die Praxisteams und sich selbst“, kritisierte Gassen. Beide Vorstände forderten den EBA auf, „endlich eine sachgerechte Lösung für das wichtige Thema Hygienekosten zu finden und der Hängepartie ein Ende zu bereiten.“

 

Jahrelange Forderung nach kostendeckender Finanzierung

 

Die KBV fordert seit Jahren eine kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen in Arztpraxen. Hintergrund ist, dass durch eine Vielzahl neuer Gesetze, Vorschriften und Richtlinien die Anforderungen und damit auch die Ausgaben und Zeitaufwände für Hygiene enorm gestiegen sind. Zur Kompensierung der hohen Hygienekosten fordert die KBV die Aufnahme von Hygienezuschlägen in den EBM. Ärzte mit besonders hohen Hygieneaufwendungen sollen spezifische Zuschläge zu den jeweiligen Einzelleistungen erhalten. Dazu zählen ambulante Operationen und andere invasive Eingriffe, zum Beispiel Koloskopien und Herzkatheter-Untersuchungen, sowie Dialysen. Darüber hinaus sieht der KBV-Vorschlag für die allgemeinen Hygienekosten je betroffener Arztgruppe Zuschläge zu den Grund- und Versichertenpauschalen vor. Die Zahlung sämtlicher Zuschläge soll extrabudgetär erfolgen. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 18. März 2021