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Aktuell

< Newsletter „auf den punkt”, Ausgabe 04/2018
01.03.2018 13:59 Alter: 6 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Medien & Internet, Praxisfinanzen, Praxismanagement

ZÄK-NR informiert aktuell über DSGVO

„Große Herausforderung für die Zahnärzteschaft“


Die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR) gibt auf ihrer Homepage aktuelle Hinweise zu der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung:

 

Neues Datenschutzrecht ab Mai 2018

 

Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland in Kraft treten. Die Besonderheit der EU-Verordnung ist, dass sie unmittelbar in Deutschland gilt und nicht in ein nationales Gesetz umgewandelt werden muss. Daneben hat der Bund die Möglichkeit ergriffen, das bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ebenfalls zum 25. Mai 2018 zu ändern. Das BDSG und die DSGVO sind ab dem 25. Mai 2018 nebeneinander anzuwenden und enthalten zahlreiche Änderungen des bisherigen Datenschutzrechts, die auch für die Mitglieder der Zahnärztekammer Nordrhein relevant sein werden. Dies wird eine große Herausforderung für die Zahnärzteschaft darstellen.

 

Die Zahnärztekammer Nordrhein informiert in der Ausgabe 3/2018 des Rheinisches Zahnärzteblatts ihre Mitglieder über das neue Datenschutzrecht und erläutert die rechtlichen Neuerungen für die Zahnarztpraxis. Hierzu zählen u.a die Themen Datenschutzbeauftragter in der zahnärztlichen Einrichtung, Datenschutz-Folgenabschätzung als auch die Erstellung und Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses. In Zusammenarbeit mit den anderen Heilberufskammern des Landes Nordrhein-Westfalen wurden die Vorgänge analysiert und bewertet. In der nächsten Ausgabe des Rheinischen Zahnärzteblatts (4/2018) werden weitere Erläuterungen und Hilfestellungen sowohl zu den Informationspflichten des Zahnarztes, zu den Rechten der betroffenen Personen, zur Auftragsverarbeitung als auch zu den Folgen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht erfolgen.

 

Zudem wird die Zahnärztekammer Nordrhein ihre Mitglieder über aktuelle Entwicklungen zum Datenschutzrecht an dieser Stelle informieren. Alle relevanten Dokumenten hierzu finden Sie im Reiter "Dokumente" bei diesem Artikel.

 

Die DSGVO finden Sie hier:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2016:119:FULL&from=DE

 

Das BDSG in der Fassung ab dem 25. Mai 2018 finden Sie hier:

www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav

 

 

Lesen Sie hier weiter!

 

Quelle: Homepage der ZÄK-NR am 1. März 2018