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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen
Vorläufige GKV-Finanzergebnisse 2020
Ausgaben für zahnärztliche Behandlung „stagnieren weitgehend“ – deutlicher Rückgang bei ZE
Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 9. März 2021:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorliegenden Finanzergebnissen im Jahr 2020 insgesamt ein Defizit von rund 2,65 Mrd. Euro ausgewiesen. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 31. Dezember bei 16,7 Mrd. Euro. Der Gesundheitsfonds verbuchte 2020 ein Defizit von 3,49 Mrd. Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag zum Stichtag 15. Januar 2021 bei rund 5,9 Mrd. Euro. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Die Pandemie hat auch die Entwicklung der Krankenkassen-Bilanzen im vergangenen Jahr geprägt. Die Zahlen für das letzte Jahr zeigen aber auch: Durch den zusätzlichen Bundeszuschuss und den Abbau der Finanzreserven ist es uns gelungen, dass Beitragszahler und Arbeitgeber nicht übermäßig belastet worden sind. Die Beiträge stabil zu halten – das ist auch mit Blick auf das laufende Jahr unser Ziel.“ Die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 4,0 Prozent auf 260,0 Mrd. Euro gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent ebenfalls einen Zuwachs von 4,0 Prozent auf 262,6 Mrd. Euro.
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bis auf die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKK), die 2020 einen Überschuss von 58 Mio. Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten im vergangenen Jahr Defizite: Für die Ersatzkassen betrug das Minus 1.114 Mio. Euro, für die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 974 Mio. Euro, für die Betriebskrankenkassen (BKK) 235 Mio. Euro, für die Innungskrankenkassen (IKK) 250 Mio. Euro und für die Knappschaft 138 Mio. Euro.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Das Defizit des Gesundheitsfonds in 2020 von rund 3,49 Mrd. Euro ist maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen und diejenigen vom Gesundheitsfonds geleistete Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurückzuführen, die nicht vom Bund ausgeglichen werden.
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr rund 12,2 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Hierunter fallen unter anderem Kompensationsleistungen für freigehaltene Krankenhausbetten, Ausgleichszahlungen für neu geschaffene intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten, für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und für Heilmittelerbringer sowie Aufwendungen für Corona-Tests und für Schutzmasken. Davon hat der Bund rund 9,9 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds erstattet, darunter alleine rund 9,4 Mrd. Euro für die freigehaltenen Krankenhausbetten. Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 1,9 Prozent – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre mit durchschnittlich deutlich über vier Prozent zurück. Deshalb war es wichtig, dass der Bund die Einnahmen des Gesundheitsfonds durch einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Mrd. Euro in der zweiten Jahreshälfte 2020 stabilisiert hat.
Entwicklungen bei den Ausgaben
Die Ausgaben der Krankenkassen für Leistungen und Verwaltungskosten stiegen im 1. bis 4. Quartal 2020 um 4,0 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,0 Prozent, die Verwaltungskosten um 4,8 Prozent. Die Ausgabenentwicklung war im vergangenen Jahr pandemiebedingt von deutlichen Schwankungen geprägt. Gegenüber der jeweiligen Vorjahresperiode stiegen die Ausgaben im 1. Quartal 2020 um 5,6 Prozent, im isolierten 2. Quartal sanken die Ausgaben der Krankenkassen unter den Auswirkungen des Lockdowns hingegen um 1,0 Prozent. Im Zuge der Abflachung des Infektionsgeschehenes im Sommer stiegen die Ausgaben im isolierten 3. Quartal wiederum um 8,6 Prozent und im isolierten 4. Quartal mit dem Lockdown ab Mitte November um 3,6 Prozent an.
Bei der Interpretation der vorläufigen Finanzergebnisse ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in einigen Leistungsbereichen von Schätzverpflichtungen geprägt sind, da dort die Abrechnungsdaten zum Meldezeitpunkt nur unvollständig vorliegen. Diese Unsicherheiten gelten insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung.
Ausgabenentwicklung in einzelnen Leistungsbereichen
Im Bereich der ärztlichen Behandlung gab es mit 7,3 Prozent deutlich überproportionale Zuwächse. Da für das 2. Halbjahr noch keine Abrechnungsdaten der Ärzte vorliegen, sind diese Veränderungsraten jedoch noch unsicher und in hohem Maße von Einschätzungen der Krankenkassen geprägt. Bei den Krankenhausausgaben verbuchten die Krankenkassen 2020 einen vergleichsweise geringen Anstieg von rund 1,3 Mrd. Euro bzw. 1,7 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende Dezember zusätzlich rund 9,4 Mrd. Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten sowie rund 700 Mio. Euro für die Erhöhung der Kapazitäten von Intensivbetten aus Mitteln des Gesundheitsfonds erhalten haben.
Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen um 5,4 Prozent. Hier haben sich die unterjährig deutlichen Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf abgeflacht. Dabei führte auch die Absenkung der Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte zu Entlastungen. Zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen weiterhin bei den Krankengeldausgaben mit 10,8 Prozent. Auch hier ist im Vergleich zum 1. Halbjahr mit einem Plus von mehr als 14 Prozent ein rückläufiger Ausgabenanstieg zu beobachten. Bei den Heilmitteln, bei denen die Ausgaben der Krankenkassen um 2,3 Prozent bzw. rd. 200 Mio. Euro stiegen, ist zu berücksichtigen, dass die Leistungserbringer in diesem Bereich im vergangenen Jahr aus Mitteln des Gesundheitsfonds rund 814 Mio. Euro an zusätzlichen Ausgleichszahlungen erhalten haben.
Während die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung weitgehend stagnierten (+0,3 Prozent), wurde in den nachfolgenden Bereichen Ausgabenrückgänge bei den Krankenkassen verzeichnet: beim Zahnersatz (-5,2 Prozent), bei den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (-15,2 Prozent) sowie bei den ärztlichen Früherkennungsmaßnahmen (-2,8 Prozent). Bei den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurden die Belegungsrückgänge durch Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 335 Mio. Euro aus dem Gesundheitsfonds abgefedert.
Ausgaben der Krankenkassen im Vergleich zum 1.-4. Quartal 2019 in Veränderungsraten je Versicherten
Ärztliche Behandlung: plus 6,96 %
Zahnärztliche Behandlung (ohne ZE): plus 0,26 %
Zahnersatz minus 5,19 %
Arznei- und Verbandmittel: plus 5,07 %
Krankenhausbehandlung: plus 1,35 %
Krankengeld: plus 10,44 %
Vorsorge und Reha: minus 15,48 %
Schutzimpfungen: plus 12,94 %
Ausgaben für Leistungen insg.: plus 3,69 %
Netto-Verwaltungskosten: plus 4,53 %
Ausgaben insgesamt: plus 3,73 %
Der Anteil an den Gesamtausgaben für den Sektor zahnärztliche Behandlungen (inklusive Zahnersatz) betrug 2020 5,0 Prozent. Nominal ergibt sich eine Reduktion gegenüber 2019 um 152 Millionen Euro, davon für Zahnersatz minus 182 Millionen und für zahnärztliche Therapie ohne ZE plus 30 Millionen Euro. Quelle: BMG am 9. März 2021