Aktuell
Kategorie: Praxismanagement
Stichprobenartige Überwachung von Betrieben durch die Bezirksregierungen
ZÄKWL-Info für Praxen
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) weist in einer aktuellen Praxisinformation darauf hin, dass die Bezirksregierungen derzeit in Betrieben stichprobenartig die Einhaltung der Hygienevorgaben nach der Corona-Schutzverordnung NRW kontrollieren. Dies gelte branchenübergreifend und beziehe sich nicht ausschließlich auf Arzt- bzw. Zahnarztpraxen. Schwerpunkte der Prüfungen seien die notwendigen Schutzmaßnahmen inkl. Verwendung der adäquaten Schutzausrüstung. Die Überprüfung werde vom Dezernat 55/56 (Technischer und betrieblicher Arbeitsschutz), das auch für den Strahlenschutz zuständig ist, übernommen. Es sei also auch zusätzlich anzuraten, die Röntgendokumentation griffbereit zu haben.
Die ZÄKWL macht in diesem Kontext ausdrücklich noch einmal auf die derzeit gültigen Kautelen der Schutzverordnung mit der Verpflichtung zum Tragen von mindestens medizinischer Masken für Patienten und Beschäftigte aufmerksam. Dies gelte unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes. Darüber hinaus sei in Situationen, in denen eine beteiligte Person keine Maske tragen kann (z. B. während der Behandlung), von den anderen Beteiligten mindestens eine FFP2- Maske oder eine vergleichbare zu tragen (vgl. SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel 4.1 Grundlegende Maßnahmen (3). Die ZÄKWL empfehle daher dringend, noch einmal sämtliche erforderlichen Maßnahmen des Corona-Hygienemanagements auf den Prüfstand zu stellen. Quelle: ZÄKWL am 16. Februar 2021 (INFOBRIEF-DIREKT 05.21)