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08.03.2021 09:27 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxismanagement

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen

Aktualisierte Veröffentlichung der BGW (Stand: 11.02.2021)


 

 

Information der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):

 

Die aktuelle Corona-Pandemie ist eine Gefahr für die Gesundheit jedes und jeder Einzelnen und zugleich für das Gemeinwesen. Sie betrifft jegliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Aktivität und damit auch die gesamte Arbeitswelt. Auch wenn die COVID-19-Impfungen einen Meilenstein in der Pandemiebekämpfung bedeuten, sind weiterhin Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Dabei tragen Ärztinnen und Ärzte der Humanmedizin und Zahnmedizin besondere Verantwortung für die Beratung und Aufklärung ihrer Beschäftigten sowie der Patientinnen und Patienten rund um Impfungen und Infektionsschutz.

 

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege(BGW) hat daher unterstützend einen Branchenstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen sowie für medizinische Versorgungszentren entwickelt. Er basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ sowie der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Unser Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte vor dem Corona-Virus zu schützen. Ziel ist dabei, das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken. Dazu müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen aktualisieren (§§ 5–6 Arbeitsschutzgesetz) und um SARS-CoV-2-spezifische Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen. Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Praxen umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für Einrichtungen der Humanmedizin und der Zahnmedizin bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2. Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard.

 

 

 

Lesen Sie hier weiter (Quelle: BGW/Link LZK Hessen).