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< Ärztlicher Pandemierat: Drittes Thesenpapier
06.03.2021 09:39 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik

Wöchentlicher Schnelltest für Alle

KBV: „Es droht ein Chaos!“


 

 

Ab kommender Woche hat jeder Bürger Anspruch auf einen Schnelltest pro Woche. Das sieht der Entwurf der neugefassten Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am Montag in Kraft treten soll. Die Bürgerinnen und Bürger können für den PoC-Antigen-Test ein Testzentrum oder eine Arztpraxis aufsuchen. Zudem kann der Öffentliche Gesundheitsdienst „Dritte“ mit der Testung beauftragen, zum Beispiel Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Der Referentenentwurf sieht außerdem vor, dass nach einem positiven PoC-Antigen-Test ein Anspruch auf eine Bestätigungsdiagnostik durch einen PCR-Test nach Testverordnung (TestV) besteht.

 

KBV: Keine ausreichenden Kapazitäten 

 

Der Ausbau der Testmöglichkeiten sei ein wichtiger Schritt, um die Ausbreitung und Entwicklung des Virus in Deutschland besser kontrollieren zu können, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Allerdings würden in der Bevölkerung Erwartungen geweckt, die aktuell und vor allem nicht „von jetzt auf gleich“ erfüllt werden könnten. „Keiner kann erwarten, dass die Praxen ab Montag massenhaft Tests vorrätig haben und sofort jeden testen, der vorbeikommt“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Es droht ein Chaos.“ Auch in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Testverordnung weist die KBV nachdrücklich darauf hin, dass in den vertragsärztlichen Praxen und den Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigungen keine ausreichenden Kapazitäten bestehen, um jedem Bürger einmal wöchentlich einen Test zu ermöglichen. Für ein entsprechendes Testangebot müssten daher zusätzlich gesonderte Versorgungsangebote durch den Staat geschaffen werden.

 

Sachkosten für PoC-Antigen-Test 

 

Für zusätzlichen Unmut sorgt die geplante Absenkung der Sachkostenvergütung für den Poc-Antigen-Test. Nach dem Entwurf der neuen TestV sollen nur noch sechs Euro (bisher neun Euro) je Test erstattet werden. In der Stellungnahme weist die KBV darauf hin, dass die neue Bewertung nach den ihr vorliegenden Schreiben nicht dem Marktpreis für Markenware entspricht und die alte Bewertung beibehalten werden müsse. Es könne nicht sein, dass bereits zu anderen Marktkonditionen eingekaufte PoC‐Antigen‐Tests plötzlich nur mit sechs Euro refinanziert werden. 

 

Vergütung der Testungen

 

Die Testung – Beratung, Abstrich und Bescheinigung über das Testergebnis – erhalten Vertragsärzte laut Entwurf der TestV weiterhin mit 15 Euro vergütet. Dies gilt für Kassen- und Privatpatienten. Praxen und andere Anwender bestellen die PoC-Antigen-Tests wie bisher selbst. Dabei dürfen nur Tests eingesetzt werden, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet hat (www.bfarm.de/antigentest). Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 5. März 2021