Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Elektronische Patientenakte
24.02.2021 12:38 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Zahnheilkunde

Aktuelle Infos der Bundeszahnärztekammer

BZÄK-Klartext 02/2021


 

 

Auszug aus dem aktuellen Informationsdienst der Bundeszahnärztekammer:

 

BGW: COVID-19 als Berufskrankheit - Zahnmedizin kommt am besten weg

 

Die Berufsgenossenschaft für das Gesundheitswesen und die Wohlfahrtspflege (BGW) registrierte für das Jahr 2020 insgesamt 19.774 meldepflichtige Verdachtsanzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit. Die wenigsten davon in der Zahnmedizin, die meisten beim Klinikpersonal. Insgesamt wurden der BGW bis zum Jahresende 9.005 Verdachtsfälle aus Kliniken gemeldet, 6.819 aus der Pflege, 1.448 aus Beratung und Betreuung, 1.038 aus der Medizin, 480 aus der Kinderbetreuung, 356 aus Beruflicher Rehabilitation und Werkstätten, 281 aus Therapeutischen Praxen, 262 Sonstige und 85 Verdachtsfälle aus der Zahnmedizin. Es habe sich gezeigt, dass sich mit besseren Schutzmaßnahmen die Zahl der gemeldeten Fälle im Herbst gegenüber dem Beginn der Pandemie trotz der höheren Zahl von Infizierten in der Gesamtbevölkerung reduziert habe, so die BGW. Die Hygienekonzepte in Kliniken, Pflege und Praxen scheinen als Schutz vor einer Corona-Ansteckung weitgehend zu wirken. Hier kommen die bereits vor Corona sehr hohen Hygienestandards, wie z.B. die intraorale Absaugung mit hoher Durchflussrate, für die Zahnmedizin zum Tragen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verweist zudem auf die umfangreich zusätzlich ergriffenen Maßnahmen zum Patientenmanagement in den Praxen.

 

Hygiene: Preise für persönliche Schutzausrüstung bleiben hoch

 

Zahnärzte zahlen für persönliche Schutzausrüstung, die sie für eine sichere Behandlung von Patienten benötigen, nach wie vor deutlich mehr als vor der Corona-Pandemie. Im aktuellen 1. Quartal 2021 kosten:

 

•              Mund-Nasenschutz 300 %,

 

•              Handschuhe 280 %,

 

•              Desinfektionsmittel 125 % (Q1/ 2020 = 100 %; Quelle: BVD).

 

Zudem erfolgen die Lieferungen häufig nur in kleinen Mengen, da der Dentalhandel von den Herstellern auch nur in kleinen Mengen beliefert wird. Insgesamt sind die Kosten für die Praxishygiene aufgrund der Knappheit der Produkte während der Pandemie auf dem Weltmarkt deutlich gestiegen. Eine Normalisierung der Lage ist noch nicht in Sicht, die Beschaffungskosten für den Handel und damit die Einkaufspreise für die Zahnarztpraxen sind weiterhin deutlich höher als vormals.

 

Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis

 

Zahnarztpraxen sollten anonymisiert melden, wenn sie von Covid-19 betroffen waren. Zum Meldezugang gelangen Praxen über ihre (Landes-)Zahnärztekammer.

 

Neu: Hygieneleitfaden 2021

 

Ab sofort ist der Hygieneleitfaden 2021 des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) auf www.bzaek.de und www.dahz.org abrufbar. Die KRINKO-Empfehlung 2006 „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“ wird nicht mehr aktualisiert. Dies bedeutet, dass bei der Umsetzung, Anwendung und fachlichen Bewertung der Empfehlung die Kollegenschaft gehalten ist, den Abgleich mit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand selbst vorzunehmen. Der DAHZ hat daher gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) den Hygieneleitfaden überarbeitet, der den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand wiederspiegelt. Quelle: BZÄK-„Klartext“ Nr. 02/2021 vom 23. Februar 2021