Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige
15.07.2018 09:46 Alter: 6 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Fristlose Kündigung wegen Spontan-Urlaub

LAG: „Falsche Prioritäten gesetzt“


Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies darauf hin, dass spontaner Urlaub ohne Genehmigung des Arbeitgebers eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Az. 8 Sa 87/18).

 

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin zum bestandenen Studium von ihrem Vater einen Kurzurlaub geschenkt bekommen. Unmittelbar im Anschluss an ihre letzte Prüfung im berufsbegleitenden Studium spendierte er ihr einen einwöchigen Mallorca-Urlaub, den sie auch gleich antrat. Die Klägerin informierte ihren Arbeitgeber über ihren „Spontan-Urlaub” zwei Stunden nach ihrem eigentlichen Dienstbeginn per E-Mail. Ihr Vorgesetzter lehnte die nachträgliche Genehmigung des Urlaubs jedoch ab und teilte ihr mit, dass ihre Anwesenheit aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich sei. Er bot ihr an, ein paar Tage später frei zu nehmen. Einen Tag später hatte die Klägerin geantwortet, sie sei bereits auf Mallorca und könne nicht ins Büro kommen. Als sie nach einer Woche auch nicht am Arbeitsplatz erschien, wurde ihr daraufhin gekündigt.

 

Das LAG Düsseldorf wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund ist, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Die Klägerin habe die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich verletzt. Die Parteien einigten sich auf eine fristgerechte Kündigung, ein Arbeitszeugnis und eine Abfindung i. H. v. 4.000 Euro.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 13. Juli 2018