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Aktuell

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05.02.2021 19:08 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxismanagement

Aktuelle Impfsituation

ZÄK- und KZV-NR: Persönlicher Brief an alle Zahnärzte


 

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

 

wie berichtet, bemühen wir uns seit dem 05.01.2021 schriftlich und telefonisch beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW (MAGS) um eine definitive Klarstellung zur Einordnung der Zahnärzte in der Impfreihenfolge. Weiterhin liegt auch nach vier Wochen keinerlei Reaktion seitens des Ministers Laumann auf das Schreiben von KZV NR, KZV-WL, ZÄK NR und ZÄK WL – trotz Erinnerung am 19.01.2021 – vor.

 

Allerdings gelang es nach etlichen Versuchen am 25.01.2021 erstmals zwei zuständige Mitarbeiter des MAGS zu erreichen. In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass die Impfverordnung von Minister Spahn (BMG) zwar in allen Bundesländern gültig ist, aber der Umsetzung durch die Landesministerien bedarf. Und hier hakt es in NRW. Das BMG hatte zwischenzeitlich bestätigt, dass in COVID-Schwerpunktpraxen Tätige, sowie Praxen, welche Kooperationsverträge mit Alten- und Pflegeheimen praktizieren, in die Prioritätsgruppe 1 und die übrigen Praxen in die Prioritätsgruppe 2 einzugruppieren sind. Dieser Feststellung wurde im MAGS nicht widersprochen. Es fehlt aber auch nach einer weiteren Woche immer noch die schriftliche Bestätigung durch Herrn Minister Laumann persönlich. Und diese ist für die Gesundheitsämter vor Ort unerlässlich zum weiteren Handeln.

 

Mit Schreiben vom 18.01.2021 wurden darüber hinaus alle 26 Gesundheitsämter in Nordrhein über die Impfreihenfolge der Praxen nach unserer Rechtsauffassung informiert und die potenzielle Anzahl von Impflingen (nach Prio-Gruppe 1 und 2 getrennt) für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich mitgeteilt.

 

Zwischenzeitlich hat knapp die Hälfte der angeschriebenen Gesundheitsämter geantwortet. Die Antworten waren durchweg freundlich und hilfsbereit. Leider wurden hier die zentral entstandenen Probleme unübersehbar. Man muss hier Verständnis – ja Mitleid – für die vor Ort Verantwortlichen in diesen Ämtern haben. Wir versuchen mit allen Kräften dort zu unterstützen.

 

Folgende Erkenntnisse möchten wir Ihnen mitteilen: Zum einen waren dort bislang Zahnärzte überhaupt nicht auf dem Schirm. Zum anderen wartet man auch dort dringend auf Regelungen vom MAGS. Nur so sei man wirklich handlungsfähig. Die Organisation und Planung des Impfablaufs für die Sondergruppen könnte uneinheitlicher nicht sein. So wurden hierfür jeweils unterschiedlich genannt: das Gesundheitsamt selbst, oder der Krisenstab des Kreises, oder die Impfzentren vor Ort, oder das Deutsche Rote Kreuz, oder die KV Nordrhein, oder auch die regionale Feuerwehr.

 

Das bundesweit entstandene – und Ihnen bestens bekannte Impfchaos – findet also auch hier seine Fortsetzung. Wir schaffen es in Deutschland über Fremdfirmen Riesen-Events reibungslos zu organisieren. Bei diesem Projekt schaffen die politisch Verantwortlichen es bislang aber noch nicht, dieses lebenswichtige Vorhaben effektiv zu handhaben. Und dies obwohl tapfer ausreichend Impfzentren errichtet wurden und sich wohl ausreichend impfende Heilberufler – auch Zahnärzte – zur Verfügung gestellt haben.

 

Aber der heutige „Impf-Gipfel“ wird es wohl richten und alle Länder werden sich dann auch daran halten. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Zur Menge der Impflieferungen und deren Verteilung teilte Herr Minister Laumann in einem Online Impfdialog mit, dass er von jeweils 80.000 Impfdosen je Woche in NRW ausgehe, mit denen er ab dem 08.02.2021 versorgen könne. 70.000 davon stünden den über 80-jährigen Bürgern zur Verfügung. Übrigens sind in NRW ca. 1,2 Millionen Einwohner über 80 Jahre alt. Die restlichen 10.000 Dosen stünden für die Sondergruppen in Prio-Gruppe 1 zur Verfügung. Ob in diesen Mengen die erforderlichen Dosen für die zurückzulegenden Zweitimpfungen enthalten sind, wurde nicht bekanntgegeben.

 

Wann kommt also die Prio-Gruppe 2 dann an die Reihe?

 

Richtig, Sie lesen in diesen Zeilen sehr viel Enttäuschung und Verärgerung. Ein nennenswerter Anteil unserer täglichen Arbeitszeit beschäftigt sich mit diesem neuen Arbeitsfeld. Und auch Ihre Anfragen bei uns sind nur zu verständlich. Aber derzeit treten wir quasi auf der Stelle.

 

Ungeachtet dessen kämpfen wir aber weiter. Soeben ist eine weitere Erinnerungsmail an das Ministerium versandt worden. Telefonisch erreichen wir dort derzeit niemanden. Den Gesundheitsämtern, die aktive Hilfen angeboten haben, wurde sofort eine Namensliste der jetzt in Frage stehenden Praxen übermittelt.

 

Die Lösung wäre so einfach. Aber ohne Klarstellung von Minister Laumann funktioniert es halt nicht. Die KZV hat angeboten und will dies auch durchsetzen, dass vor Ort – wer auch immer bei den Behörden zuständig sein mag – Gruppenimpftermine für die Praxen zu vereinbaren und zu organisieren. Das bei den über 80-jährigen durchgeführte Online- und Hotline-Verfahren kann wohl auch bei den Zahnarztpraxen nicht funktionieren. Alle hierzu erforderlichen Daten haben wir zusammengestellt und diese liegen auf Knopfdruck vor.

 

Wir drücken uns allen die Daumen, dass bald etwas in Gang kommt und hoffen, dass Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Familien keine Infektionen erleiden. Bedenken Sie hierbei, dass sich in uns vorliegenden Fallberichten vor allem die gemeinsame Nutzung von Aufenthaltsräumen ohne Masken (auch nur zeitweise beim Essen) als Hauptinfektionsquelle herausgestellt hat.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

Ralf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein

 

Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein

 

Quelle: Homepage der Zahnärztekammer Nordrhein, KW 5 /2021