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28.01.2021 11:24 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

Corona: Der Besuch beim Zahnarzt schützt vor Covid-19

Presseinformation der Zahnärzte in Nordrhein


 

 

Vorsorgeuntersuchungen helfen nicht nur der Mundgesundheit. Denn wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, minimiert die Gefahr, an Covid-19 zu erkranken – und vor allem daran zu sterben.

 

Eine gesunde Mundhöhle schützt vor vielen Infektionskrankheiten – das belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Auch das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, ist bei einem gesunden Zahnfleisch deutlich niedriger. Deshalb sollten Patienten trotz des verschärften Lockdowns ihren Besuch beim Zahnarzt nicht aufschieben. Im Gegenteil: Der Kontrollbesuch kann nachhaltig vor einer Infektion mit dem Coronavirus, aber auch vor anderen Infektionserkrankungen schützen. „Unbehandelte Entzündungen in der Mundhöhle können Entzündungen im gesamten Körper auslösen. Das schwächt auch die Immunabwehr“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Die Mundhöhle kann sich dabei wie eine Eintrittspforte für Mikroorganismen wie Viren oder Bakterien in den Blutkreislau vorgestellt werden. Ist ihre Barriere beispielsweise durch Zahnfleischentzündungen geschwächt, können Bakterien und Viren leichter in den Körper eindringen. Das begünstigt zahlreiche Erkrankungen, wie Studien aus China und Deutschland belegen. „Wer unter Parodontitis leidet, hat beispielsweise ein deutlich höheres Risiko für chronische Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen“, berichtet Ralf Wagner, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein. Dadurch haben auch Coronaviren leichtes Spiel. Eine aktuelle Studie aus England zeigt zudem, dass ein entzündetes Zahnfleisch das Risiko für schwere Verläufe von Covid-19 begünstigt. Unter den Teilnehmern mit einer Coronainfektion war die Sterblichkeit von Personen mit einer Parodontitis deutlich höher als bei Infizierten ohne parodontale Erkrankungen.

 

Deshalb darf die Behandlung beim Zahnarzt nicht aufgeschoben werden, sondern sollte auch im Sinne eines Schutzes vor dem Coronavirus rechtzeitig und regelmäßig durchgeführt werden!

 

Und für die Behandlung beim Zahnarzt gilt weiterhin: Patienten sind in der Zahnarztpraxis auch in Corona-Zeiten sicher. Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie galten in Zahnarztpraxen höchste

Hygienestandards, die im Zuge der Pandemie noch einmal deutlich verschärft wurden. Der Kammer-Präsident rät Patientinnen und Patienten dazu, wenn sie sich krank fühlen, im Vorfeld die Praxis zu kontaktieren. Der behandelnde Zahnarzt bzw. die behandelnde Zahnärztin wird dann mit dem Patienten über die Erforderlichkeit der Behandlung entscheiden. Quelle: Gemeinsame PM von ZÄK-NR und KZV-NR am 28. Januar 2021