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23.01.2021 11:25 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen, Praxismanagement

„Wir haben trotz Corona viel für die Zukunft erreicht“

Interview der Redaktion von Quintessence News mit dem KZBV-Vorstand


 

 

Bilanz 2020 und Ausblick 2021 – Im Gespräch mit dem Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

 

Auszugweise Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion von Quintessence News:

 

Die Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 das Leben der Menschen und auch die Arbeit in den Zahnarztpraxen massiv beeinflusst – und sie wird es auch noch in diesem Jahr weiter tun. Für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder prägte ebenso wie für alle anderen zahnärztlichen Körperschaften, Fachgesellschaften und Verbände das Krisenmanagement in dieser völlig neuen Situation weite Teile der täglichen Arbeit. Dabei geht oft unter, was auf politischer Ebene, in der Selbstverwaltung und in der Gesetzlichen Krankenversicherung im zahnmedizinischen Bereich in diesem Jahr noch alles passiert ist. Diese Bilanz des vergangenen Jahres und ein Ausblick in das Jahr 2021 waren Thema eines Gesprächs mit dem Vorstand der KZBV – dem Vorsitzenden des Vorstands Dr. Wolfgang Eßer und den beiden stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer – mit Dr. Marion Marschall, Chefredakteurin Quintessence News: „Wir haben trotz Corona viel für die Zukunft in den Zahnarztpraxen und für die zahnärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten erreicht.“

 

Die erste Frage lautet natürlich: Die Impfungen gegen Covid-19 haben begonnen – an welcher Stelle stehen die Zahnärzte und ihre Mitarbeiter?

 

Dr. Wolfgang Eßer: Wir haben noch vor Weihnachten gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer – und über den Jahreswechsel auch mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde – für die Zahnärzteschaft eine abgestimmte Information auf Grundlage der Corona-Impfverordnung erstellt. Danach sind Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen grundsätzlich in die Prioritätsgruppe 2 der Verordnung einzugruppieren. Zudem konnten zwischenzeitlich mit dem Bundesministerium für Gesundheit bis dato offene Fragen geklärt werden, wie Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von Covid-19-Patienten beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte eingestuft werden, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen tätig sind. Das BMG hat kürzlich die Auffassung von KZBV, BZÄK und DGZMK bestätigt, dass diese unter die erste Prioritätengruppe gemäß Impfverordnung gefasst werden müssen.

 

Wir haben also erreicht, dass sie wie das besonders exponierte Personal in den Kliniken in die erste Gruppe eingeordnet und demnach so schnell wie möglich geimpft werden können – wenn sie das wollen. In den Bundesländern, die jeweils für die konkrete Umsetzung der Impfungen verantwortlich sind, wird dabei derzeit allerdings unterschiedlich verfahren – in einigen Ländern werden Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das Praxispersonal schon jetzt geimpft, in anderen nicht.

 

Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Gemeinsame Bundesausschuss endlich eine neue PAR-Richtlinie für die vertragszahnärztliche Behandlung beschlossen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Bei aller Freude darüber gibt es auch Skepsis, dass bei den anstehenden Vergütungsverhandlungen am Ende kein Plus, sondern nur eine Umverteilung des Geldes für die Praxen steht. Die Umrelationierung des Bema im Jahr 2004 ist vielen noch in unguter Erinnerung.

 

Eßer: Ich verstehe diese Befürchtungen, aber der Vergleich mit dem Bema hinkt. Damals war eine kostenneutrale Umrelationierung vom Gesetzgeber vorgegeben. Das ist bei der neuen PAR-Richtlinie nicht der Fall. Die Krankenkassen sind im Vorfeld vom Bundesgesundheitsministerium gefragt worden, mit welchem Honorarvolumen sie für die Leistungen der neuen Richtlinie rechnen. Die dort genannte Summe ist realistisch. Die systematische PAR-Behandlung bleibt weiter eine Antragsleistung mit einem Genehmigungsvorbehalt der Kassen. Die Leistungsinhalte hat der G-BA einvernehmlich beschlossen. Wir gehen also gut gerüstet in die Verhandlungen. Die Bewertung von Leistungen ist ja kein Willkürgeschäft. Es wird also mehr Geld für die Praxen geben, die die neuen Leistungen erbringen.

 

Martin Hendges: Stichwort Antragsleistung: Hier gibt es in der PAR-Richtlinie eine wichtige Verbesserung für die Praxen. Sollte ein offenes Vorgehen in der Therapie nötig werden, muss das künftig nicht mehr beantragt, sondern nur noch bei der Kasse angezeigt werden.

 

Werden die Patienten Eigenanteile oder Zuzahlungen übernehmen müssen?

 

Eßer: Nein. Die neue PAR-Richtlinie spiegelt den aktuellen Stand der Wissenschaft für eine systematische Parodontitistherapie wider. Die neuen Leistungen wie etwa die unterstützende Parodontitistherapie, kurz UPT, sind medizinisch notwendige Leistungen und müssen von den Kassen voll übernommen werden. Die Patienten haben einen Rechtsanspruch darauf. Wir haben uns im G-BA im Interesse der betroffenen Patientinnen und Patienten sehr dafür stark gemacht.

 

Wann werden die Verhandlungen abgeschlossen sein?

 

Hendges: Wir müssen spätestens im April damit durch sein, damit bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 1. Juli alles abgestimmt zur Verfügung steht. Auch die Anbieter der Praxisverwaltungssoftware müssen Zeit haben, die neuen Leistungen für ihre Systeme zu programmieren und den Praxen rechtzeitig Updates zur Verfügung zu stellen. Und wir müssen zudem entsprechendes Informationsmaterial für die KZVen für die Schulungen der Kolleginnen und Kollegen vorbereiten. Die Richtlinie enthält ja eine ganze Reihe von Neuerungen, die vermittelt werden müssen. Mit der BZÄK soll es zudem eine Abstimmung für eine möglichst gemeinsame Kommunikationsstrategie geben.

 

In der neuen Richtlinie ist erstmals die „sprechende Zahnmedizin“ als Leistung enthalten, die auch honoriert werden muss. Wird das auch in anderen Leistungsbereichen Eingang in den Bema finden?

 

Eßer: Freuen wir uns doch erstmal, dass es jetzt in der neuen PAR-Richtlinie endlich geklappt hat, diese so wichtige Gesprächsleistung zu verankern. Das war ein harter Kampf, die Kostenträgerhaben sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Aber natürlich bleibt es unser Ziel, diese Leistung auch in anderen Bereichen zu implementieren. Das Gespräch ist ja wesentlicher Teil der Behandlung in fast allen Bereichen. Nur der aufgeklärte Patient ist ein gut versorgter Patient.

 

Für die sogenannten vulnerablen Gruppen – pflegebedürftige Patienten oder Menschen mit Behinderung – soll es für die PA-Therapie in der GKV besondere Regelungen und Leistungen geben?

 

Eßer: Ja, diese Patientengruppen haben wir in den Verhandlungen jetzt noch nicht erfasst. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass insbesondere die Patientengruppe der älteren, pflegbedürftigen Menschen und der Menschen mit einer Beeinträchtigung aufgrund des besonderen Behandlungsbedarfes zielgenau versorgt werden muss. Dafür bedarf es dann auch besonderer Regelungen. Wir stehen bereits in Kontakt mit den zuständigen Fachgesellschaften, um die Klärung von zahnmedizinischen Versorgungsaspekten unter Berücksichtigung der Einschränkungen der genannten Patienten zu erreichen. Das wird dann später auch mit den Kassen sicher eine intensive Auseinandersetzung geben, die sich vermutlich bis in den erweiterten Bewertungsausschuss erstreckt.

 

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