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< Ärzte: Praktikable Anforderungen an die Praxis-IT
21.01.2021 17:53 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement

Schlanke Regelungen in der Praxis umsetzbar

FVDZ begrüßt „akzeptable und praktikable IT-Sicherheitsrichtlinie“


 

 

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt, dass es der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gelungen ist, eine praktikable IT-Sicherheitsrichtlinie zur vertragszahnärztlichen Versorgung vorzulegen. „Für eine solche schlank gehaltene Sicherheitsrichtlinie hat sich der Freie Verband immer eingesetzt“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Sie basiere im Kern auf den durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits bestehenden Regelungen und sei daher mit überschaubarem zusätzlichem Aufwand in den Zahnarztpraxen umsetzbar.

 

Mit dem im Sommer 2020 verabschiedeten Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) war die KZBV verpflichtet worden, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarztpraxen verbindlich festzusetzen. Eine gemeinsame Richtlinie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) war nicht zustande gekommen. Die nun vorliegende Richtlinie wurde von der KZBV im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erarbeitet.

 

Relevante sicherheitstechnische Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb der Praxis- EDV und deren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) bekämen damit einen akzeptablen verbindlichen Rahmen, betonte Schrader. Kritisch sieht der FVDZ-Bundesvorsitzende allerdings, dass der den Praxen entstehende Aufwand nach wie vor nicht ausfinanziert ist: „Die bei der Umsetzung entstehenden Kosten und auch die Folgekosten werden nicht kompensiert, obwohl uns die Umsetzung ins Pflichtenheft geschrieben wird.“ Der FVDZ fordere deshalb, den administrativen Aufwand der Praxen über eine IT-Pauschale unabhängig von erbrachten zahnärztlichen Leistungen zu erstatten, so Schrader. Quelle: FVDZ-PM am 21. Januar 2021