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20.01.2021 10:32 Alter: 3 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Formulierung „junges hochmotiviertes Team"

Entschädigung wegen Diskriminierung


 

 

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entschied, dass in einer Stellenanzeige, in der das Arbeitsteam als „junges, hoch motiviertes Team” bezeichnet wird, eine Diskriminierung wegen Alters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt und ein älterer Bewerber eine Entschädigung von zwei Monatsgehältern verlangen kann (Az. 2 Sa 1/20).

 

Eine Firma des Nahrungsmittelgroßhandels schaltete eine Stellenanzeige. Unter der Überschrift “Wir bieten Ihnen” stand unter anderem: Man suche „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeiter in einem jungen, hoch motivierten Team”. Der 61-jährige Kläger bewarb sich mit einer 18-seitigen Bewerbung und legte seinen Werdegang dar und Zertifikate vor. Er klagte auf Zahlung einer Entschädigung, nachdem seine Bewerbung erfolglos blieb. Er sah sich durch die Formulierung „junges, hoch motiviertes Team” wegen seines Alters diskriminiert.

 

Das Gericht entschied, dass eine Altersdiskriminierung vorliegt. Er habe einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern, insgesamt 6.710,98 Euro. Die Stellenanzeige lasse vermuten, dass er wegen seines Alters nicht eingestellt wurde. Die Formulierung in der Stellenanzeige, wonach den Bewerbern ein „junges, hoch motiviertes Team” geboten wird, bewirke eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters.

 

Begriffe „jung” und „hochmotiviert” beschrieben Eigenschaften, die im Allgemeinen eher jüngeren als älteren Menschen zugeschrieben werden. Der Begriff „hochmotiviert” sei zudem vergleichbar mit dem Begriff „dynamisch”. Dadurch werde die Botschaft vermittelt, dass die Mitglieder des Teams jung und deshalb hochmotiviert seien. Zudem könne die Formulierung nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer suche, der in das Team passe, weil er ebenfalls jung und hochmotiviert sei wie die Mitglieder des vorhandenen Teams. Da der Kläger jedoch nicht dargelegt habe, dass er ohne diese Benachteiligung die Stelle bekommen hätte, bekomme er nicht drei, sondern nur zwei Monatsgehälter als Entschädigung. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 20. Januar 2021