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11.01.2021 10:12 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Steuererklärungen: Fristen verlängert

Für Einreichungen und Stundungsanträge


 

 

Das Bundesfinanzministerium hatte vor dem Hintergrund der Corona-Krise mittgeteilt, dass die Frist zur Abgabe für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen für 2019 um einen Monat verlängert wird, d. h. von grundsätzlich dem letzten Februartag des übernächsten Jahres (28. Februar 2021), auf den 31. März 2021 (Az. IV A 3 – S-0261 / 20 / 10001 :010).

 

Darüber hinaus hat sich die Große Koalition aber nun auf eine umfassendere Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärung für 2019 bis 31. August 2021 geeinigt. Diese Verlängerung soll im „nächsten Steuergesetz” geregelt werden. Das Bundesfinanzministerium hat die Verlängerung bis zum 31. August 2021 auf ihrem offiziellen Twitter-Kanal bestätigt.

 

Außerdem werden nach der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums auch Stundungsmöglichkeiten für Steuerpflichtige verlängert. Durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich Betroffene könnten bei ihrem Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen würden längstens bis zum 30. Juni 2021 laufen. Damit würden bis Ende Dezember befristete Regelungen verlängert. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 11. Januar 2021