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08.01.2021 18:35 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

PKV: Beitragsrückerstattungen in Milliardenhöhe

Tarifabhängige Ausgestaltung und Höhe


 

 

Auch 2019 erhielten viele Privatversicherte eine Rückzahlung ihrer Krankenversicherung, weil sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben. Nach jüngsten Informationen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben Unternehmen im vergangenen Jahr Beiträge in Höhe von 1,44 Milliarden Euro zurückgezahlt. Dies entspreche 3,5 Prozent der Einnahmen (rund 41 Milliarden Euro). Bei der Beitragsrückerstattung handelt es sich um Auszahlungen an die Versicherten, die über einen längeren Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie soll Anreiz sein, auf das Einreichen kleiner Rechnungen zu verzichten. Versicherte mit Anspruch auf Rückerstattung verhalten sich nach Einschätzung der PKV gesundheits- und kostenbewusster und verursachen so weniger Ausgaben. Das Modell komme auch in der Bevölkerung gut an, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des PKV-Verbandes von 2018 zeige: Rund drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger fänden das Prinzip der Beitragsrückerstattungen in der PKV gut.

 

Die Höhe der Rückerstattung ist vertraglich festgelegt und gilt für den jeweiligen Tarif. Die Barauszahlung erfolgt in der Regel, wenn im Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Häufig steigt die Beitragsrückerstattung, je länger die Leistungsfreiheit dauert. Nach drei Jahren können es beispielsweise vier bis sechs Monatsbeiträge sein.

 

Quelle: PKV-Info am 7. Januar 2021