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09.07.2018 15:59 Alter: 6 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

UW/H für weitere fünf Jahre akkreditiert

Wissenschaftsrat spricht Auflagen und Empfehlungen aus


Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) hat die Begutachtung durch den deutschen Wissenschaftsrat erfolgreich durchlaufen und erhält neben einigen Empfehlungen und Auflagen eine insgesamt positive Einschätzung und Bewertung

 

Die Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat ist ein Verfahren der Qualitätssicherung, in dem die Leistungen einer Hochschule in Lehre und Forschung nach anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben überprüft werden.

 

Insgesamt wird die Leistungsfähigkeit der UW/H in ihren Fakultäten für Gesundheit, Wirtschaft und Kultur bestätigt, und die modellhaften Ansätze in den vielfältigen Studiengängen werden gewürdigt. Vor allem das didaktische Konzept und die interdisziplinäre Ausrichtung werden hervorgehoben: " (...) die Wittener Didaktik (macht) mit dem Studium fundamentale die UW/H zu einer außergewöhnlichen privaten Hochschule im deutschen Hochschulsektor." Besonders gewürdigt werden auch das große Engagement der Studierenden und die besondere Form der studentischen Mitbestimmung.

 

"Viele Kolleginnen und Kollegen aus der Mitte unserer Universität sowie aus den kooperierenden Instituten, Kliniken und Unternehmen haben zwei Jahre lang intensiv und voller Hingabe in diesem Verfahren mitgearbeitet: Das war und ist eine hervorragende Team-Leistung. Genauso interdisziplinär und zupackend wollen wir nun auch die nächste Entwicklungsetappe der Universität bestreiten", so Präsident Prof. Martin Butzlaff.

 

Im Rahmen seiner Begutachtung hat der Wissenschaftsrat einige zentrale Handlungsempfehlungen und Auflagen für die Universität ausgesprochen. So sind nach Ansicht des Wissenschaftsrates insbesondere für den weiteren Wachstumskurs in der Fakultät für Gesundheit und im Humanmedizinstudium noch weitere hauptberufliche Professuren und Lehrstühle erforderlich, um ein gesichertes Qualitätsniveau in Lehre und Forschung zu erreichen und zu halten. Auch in der Kulturreflexion, der kleinsten Fakultät der Universität, erwartet der Wissenschaftsrat ein Konzept zur nachhaltigen Restrukturierung, entweder in Form einer Zusammenlegung zu einer neuen Fakultät für Wirtschaft und Kultur oder mit einer deutlichen professoralen und disziplinären Stärkung.

 

"Nach sieben Jahren der Re-Strukturierung und der gleichzeitigen Verdoppelung der Studierendenzahl auf heute 2.500 kann sich dieses Ergebnis durchaus sehen lassen: Das Votum des Wissenschaftsrates definiert wichtige Aufgaben und schafft gleichzeitig eine gute Grundlage für die geplanten Zukunftsprojekte der Universität", so Prof. Uwe Schneidewind, Vorsitzender des UW/H-Aufsichtsrates.

 

Diese Einschätzung teilt Prof. Hans-Christian Pape, Präsident der Humboldt-Stiftung und ebenso Mitglied des UW/H-Aufsichtsrates: "Die Stärken der Universität sind deutlich geworden und - das gehört dazu - einige Schwächen auch. Hochwertige Wissenschaft braucht nicht nur innovative Köpfe, sondern vor allem auch Geduld, Zeit und ausreichende Ressourcen: Daran wird die UW/H in allen Fakultäten mit viel Energie, Tatkraft und Augenmaß arbeiten."

 

"Wir werden die Handlungsempfehlungen des Wissenschaftsrats positiv annehmen und mögliche Lösungswege mit der Landesregierung NRW besprechen", betont Butzlaff. "Die gestellten Aufgaben werden uns fordern. Sie sind jedoch insgesamt lösbar, und die umfangreichen Arbeiten an dem Ausbau unserer Universität gehen mit kräftigen Schritten weiter. Unsere Universität ist ein lebendiger Organismus, der sich ständig weiterentwickelt. Zu dieser dynamischen Weiterentwicklung trägt auch das vorliegende Gutachten des Wissenschaftsrates bei."

 

Die Ergebnisse des 127-seitigen Gutachtens werden nun ausführlich in den universitären Fakultäten und Gremien sowie mit der Landesregierung besprochen und anschließend Eingang in die strategische Planung der UW/H finden. Eine erneute Begutachtung und Akkreditierung ist für das Jahr 2023 geplant.

 

Quelle: UW/H-PM vom 9. Juli 2018