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07.01.2021 10:00 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

KSV bleibt stabil

„Unverhältnismäßige Belastung verhindern“


 

 

Der Künstlersozialabgabe-Satz für das Jahr 2021 sollte laut dem entsprechenden Verordnungsentwurf von Ende Oktober von 4,2 auf 4,4 Prozent angehoben werden. Dank eines Entlastungszuschusses in Höhe von 23 Millionen Euro habe ein eigentlich notwendiger, höherer Anstieg auf 4,7 vermieden werden können. Das hatte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seinerzeit mitgeteilt (VersicherungsJournal 21.10.2020). Laut der endgültigen Verordnung bleibt der Satz nun stabil bei 4,2 Prozent. Dazu wurden die zusätzlichen Bundesmittel auf 32,5 Millionen Euro aufgestockt. Durch diesen erhöhten Zuschuss „werden die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Abgabesatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2021 ausgeglichen und eine unverhältnismäßige Belastung der Liquidität der Unternehmen verhindert“, heißt es in der Verordnung.

 

Die 1983 gegründete Künstler-Sozialversicherung (KSV) bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer müssen selbstständige Künstler dabei nur die Hälfte der Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übrige Hälfte wird durch eine Abgabe der Verwerter (30 Prozent), also der Auftraggeber der Selbstständigen, und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert.

 

Quelle: „VersicherungsJournal“ am 7. Januar 2021