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05.01.2021 09:53 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen

Kosten für Niederlassung steigen auch bei Ärzten weiter

Unterschiedliches Investitionsverhalten bei Frauen und Männern


 

 

Über die Kosten der Niederlassung bei Zahnärzten („InvestMonitor Zahnarztpraxis“) berichteten wir Mitte Dezember 2019. Die Ergebnisse einer vergleichbaren Erhebung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) für die Jahre 2018 und 2019 liegen nun ebenfalls bei den Humanmedizinern vor. Demnach zahlen Hausärzte durchschnittlich 160.000 Euro für die Übernahme einer Einzelpraxis (Zahnärzte: 410.000 Euro). Der durchschnittliche Kaufpreis beträgt etwa 102.000 Euro, hinzu kommen Investitionskosten für medizinisch-technische Geräte, IT sowie Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen in Höhe von 57.000 Euro. Man beobachte seit Jahren eine große Spreizung bei den Kaufpreisen, sagt Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik der apoBank. „So werden beispielsweise für hausärztliche Praxen Preise von bis zu einer halben Million gezahlt. Es kommt aber auch vor, dass sie verschenkt oder nur zum symbolischen Preis übergeben werden.“ Generell seien Existenzgründer aber immer häufiger bereit, mehr zu investieren.

 

Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist für 55 Prozent (Zahnärzte: 67 %) weiterhin der beliebteste Weg, um sich als Arzt niederzulassen. Die Überführung einer Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft ist mit einem Investitionsvolumen von 105.000 Euro die günstigste Option. „Dies ist nicht verwunderlich, denn bei dieser Art von Kooperation muss sich der neu in die Praxis hinzutretende Arzt erst einen eigenen Patientenstamm aufbauen“, so Zehnich. Eine Neugründung ist am teuersten, hier fallen Investitionen in Höhe von 178.000 Euro (Zahnärzte: 557.000 Euro) an.

 

Die Zahl der Existenzgründerinnen nimmt weiter zu. Insgesamt stehen hinter 60 Prozent der Gründungen Ärztinnen (Zahnärztinnen: 69 % in den neuen und 48 % in den alten Bundesländern). Frauen entscheiden sich häufiger für die Einzelpraxis als Niederlassungsform (64 Prozent) als ihre männlichen Kollegen (55 Prozent). „Häufig beobachten wir, dass Frauen gerne allein und mit kleinen Praxen starten“, so Zehnich. Perspektivisch habe man auch hier die Möglichkeit mit bis zu drei angestellten Ärzten zu arbeiten. Dadurch lasse sich die Abwesenheitsvertretung einfacher gestalten, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Quellen: „univadis“ am 4. Januar 2021 (Presseagentur Gesundheit); Newsletter „auf den punkt®“ am 12. Dezember 2021