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16.12.2020 19:13 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen

Ärzte fordern Verlängerung des Rettungsschirms

Mindestens für I. Quartal 2021


 

 

Die KBV hat an die Politik appelliert, schnell die dringend notwendige Entscheidung zur Verlängerung des Schutzschirmes für die Praxen zu treffen. Ansonsten könne nicht sichergestellt werden, dass es im zweiten Lockdown nicht zu den befürchteten Insolvenzen und zum Sterben der vertragsärztlichen Praxen komme.

 

Der im März eingerichtete Schutzschirm müsse mindestens für das erste Quartal 2021 verlängert werden, forderte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Das sollte eigentlich selbstverständlich sein angesichts der Rettungspakete für Unternehmen und Dienstleister in Milliardenhöhe.“ Gassen wies darauf hin, dass durch den Schutzschirm – bedingt durch das vertragsärztliche Vergütungssystem – im Wesentlichen keine Belastungen oder Zusatzkosten für die Krankenkassen entstanden seien. Der Schutzschirm habe aber dafür gesorgt, dass die medizinische Versorgung während der gesamten Pandemie uneingeschränkt zur Verfügung gestellt worden konnte.

 

Politik muss Ärzten den Rücken stärken

 

Ohne eine Fortführung dieser Schutzmaßnahme drohten zahlreichen Praxen eklatante wirtschaftliche Verluste, fügte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister hinzu. „Dies hätte negative Auswirkungen für die gesamte Versorgung der Patienten.“ „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen setzen sich mit ihren Teams tagtäglich für ihre Patienten ein“, erklärten Gassen und Hofmeister übereinstimmend. „Sie übernehmen Verantwortung – und das erwarten wir auch von der Politik: Dass sie zu den Niedergelassenen steht und ihnen den Rücken stärkt.“ Gassen verwies nochmal darauf, dass die Praxen der Niedergelassenen „den ersten Schutzwall bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie“ bilden. „Ohne diesen Schutzwall hätten wir die erste Phase längst nicht so gut überstanden und ohne die Praxen werden wir erst recht nicht die schwierigere zweite Phase bestehen können.“ Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 16. Dezember 2020