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10.12.2020 09:03 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Besserer Schutz vor zu hohen Inkassokosten geplant

Zahlreiche Erleichterungen


 

 

Verbraucher sollen besser vor unverhältnismäßigen Inkassokosten geschützt werden. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um ein wirksames, andererseits auch faires Inkasso auszugestalten. So wird unter anderem das Problem beseitigt, dass die derzeitigen Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand und der zugrundeliegenden Forderung meist deutlich zu hoch sind. Dies ist gerade auch angesichts der aktuellen Corona-Pandemie sehr wichtig, da viele Verbraucher infolge von beispielsweise Kurzarbeit unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten.

 

Die folgenden wesentlichen Erleichterungen sind geplant:

 

  • Es sollen vor allem die Schuldner entlastet werden, die sich um einen zügigen Ausgleich der Forderungen bemühen. Wenn sie die Forderung auf ein erstes Mahnschreiben hin begleichen, soll nur ein Gebührensatz von 0,5 gelten. Derzeit machen Inkassodienstleister im Durchschnitt einen Satz von 1,1 geltend.
  • Verbesserungen soll es insbesondere auch bei kleinen Forderungen geben, bei denen derzeit die Inkassokosten die Forderungen häufig deutlich überschreiten. Es soll eine neue Wertstufe für Kleinforderungen bis 50 Euro eingeführt werden, bei der die Gebühr statt bisher 45 Euro nur 18 bis 36 Euro beträgt.
  • Im Regelfall soll die Geschäftsgebühr, die für die Einziehung einer unbestrittenen Forderung geltend gemacht werden kann, auf einen Gebührensatz von 0,9 beschränkt werden.
  • Die Einigungsgebühr, die für den Abschluss von Zahlungsvereinbarungen geltend gemacht werden kann, soll bei Forderungen bis 500 Euro um etwa die Hälfte gesenkt werden.
  • Eine Kostendopplung durch eine – im Laufe des vorgerichtlichen Verfahrens und des gerichtlichen Mahnverfahrens häufig zu beobachtende – Beauftragung von sowohl Inkassodienstleistern als auch Rechtsanwälten soll künftig ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  • Die Ungleichbehandlung von Inkassodienstleistern gegenüber Rechtsanwälten bei der Geltendmachung von Kosten im gerichtlichen Mahnverfahren soll abgeschafft werden.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 8. Dezember 2020