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08.12.2020 08:55 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Steuererklärungen für 2019

Aktuell: Frist zur Abgabe verlängert


 

 

Wie das Bundesfinanzministerium am 4. Dezember 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise mitteilte, wird die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen um einen Monat bis zum 31. März 2021 verlängert.

 

Zudem werden den Angaben zufolge auch Stundungsmöglichkeiten verlängert. Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann laut Bundesfinanzministerium längstens bis zum 30. Juni 2021. Damit würden bis Ende Dezember 2020 befristete Regelungen verlängert. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 8. Dezember 2020