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Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement
Kurzarbeit in Zahnarztpraxen
BZÄK veröffentlicht neue Zahlen
Laut Information der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – unter Bezug auf Daten der Bundesagentur für Arbeit – sind ca. 116.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen im April 2020, also zur Hochzeit der Corona-Pandemie, in Kurzarbeit gewesen. Auch im Mai lag die Zahl auf erstaunlich hohem Niveau. Damit habe sich die Intervention der BZÄK für zehntausende Praxen und deren Teams gelohnt, heißt es in einer heutigen Mitteilung.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte Zahnarztpraxen anfangs Kurzarbeit fälschlicherweise mit der Begründung verweigert, dass sie unter den ärztlichen Rettungsschirm fielen. Die BZÄK intervenierte erfolgreich bei Bundesarbeitsminister Heil und der BA, mit dem Ergebnis, dass die Arbeitsagenturen Kurzarbeit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch Zahnarztpraxen gewährten.
Detaillierte Zahlen können Sie folgender Übersicht entnehmen:
Monat: Kurzarbeiter weiblich männlich Betriebe mit KA
März 2020 40.888 38.265 2.623 9.151
April 2020 116.397 109.242 7.155 24.005
Mai 2020 83.252 77.983 5.269 19.147
Quelle: BZÄK am 7. Dezember 2020; Statistik-Erstellungsdatum: 01.12.2020