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07.12.2020 14:39 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Kurzarbeit in Zahnarztpraxen

BZÄK veröffentlicht neue Zahlen


 

 

Laut Information der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – unter Bezug auf Daten der Bundesagentur für Arbeit – sind ca. 116.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen im April 2020, also zur Hochzeit der Corona-Pandemie, in Kurzarbeit gewesen. Auch im Mai lag die Zahl auf erstaunlich hohem Niveau. Damit habe sich die Intervention der BZÄK für zehntausende Praxen und deren Teams gelohnt, heißt es in einer heutigen Mitteilung.

 

Die Bundesagentur für Arbeit hatte Zahnarztpraxen anfangs Kurzarbeit fälschlicherweise mit der Begründung verweigert, dass sie unter den ärztlichen Rettungsschirm fielen. Die BZÄK intervenierte erfolgreich bei Bundesarbeitsminister Heil und der BA, mit dem Ergebnis, dass die Arbeitsagenturen Kurzarbeit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch Zahnarztpraxen gewährten.

 

Detaillierte Zahlen können Sie folgender Übersicht entnehmen:

 

Monat:                    Kurzarbeiter            weiblich                  männlich                 Betriebe mit KA

 

März 2020              40.888                     38.265                    2.623                                       9.151

 

April 2020               116.397                   109.242                  7.155                                       24.005

 

Mai 2020                83.252                     77.983                    5.269                                       19.147

 

Quelle: BZÄK am 7. Dezember 2020; Statistik-Erstellungsdatum: 01.12.2020