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< KBV: eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend
05.12.2020 15:51 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxismanagement

Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verlängert

KBV: Gilt für Alt- und Neupatienten


 

 

Angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen in der Corona-Pandemie ist die Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am vergangenen Donnerstag gefasst.

 

Damit kann Patienten bei Erkrankungen der oberen Atemwege mit leichter Symptomatik nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) für bis zu sieben Kalendertage ausgestellt werden. Zudem ist eine Verlängerung für weitere sieben Kalendertage nach telefonischer Anamnese einmalig möglich. Die Regelung gilt für bekannte und unbekannte Patienten.

 

Erkrankung des Kindes

 

Die Regelung gilt auch für Kinder. Die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) ist ebenso weiterhin telefonisch möglich. Die KBV hat dazu eine entsprechende Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband getroffen.

 

Eingehende telefonische Befragung notwendig

 

Die Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Gesundheitszustand der Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

 

Die KBV hatte sich für die Verlängerung eingesetzt. Aufgrund der COVID-19-Infektionszahlen und der derzeitigen Erkältungs- und Grippesaison sei es weiterhin notwendig, Praxisbesuche allein zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik zu vermeiden.

 

Abrechnung

 

  • Die Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale kann nur dann abgerechnet werden, wenn der Patient in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis war oder einen Arzt-Kontakt per Videosprechstunde hatte.
  • Bleibt es in dem Quartal bei einem telefonischen Kontakt, ist die Bereitschaftspauschale (GOP 01435) berechnungsfähig.
  • Zudem werden weiterhin die Kosten für den postalischen Versand der AU-Bescheinigung übernommen. Hierfür kann die mit 90 Cent bewertete Pseudo-GOP 88122 verwendet werden.

 

Einlesen der eGK

 

  • In all diesen Fällen muss die eGK nicht eingelesen werden.

 

Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 5. Dezember 2020