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< Zi: Suche nach MFA im ambulanten Bereich immer schwieriger
30.11.2020 15:29 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxismanagement

Schnelltests auch für Zahnärzte

Wichtige Info der Bundeszahnärztekammer


 

 

Antigen-Schnelltests dürfen von Apotheken als In-vitro-Diagnostika an Zahnarztpraxen abgegeben werden – dies hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gegenüber der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt und damit deren Rechtsauffassung gestärkt. Demnach sind Zahnarztpraxen als ambulante Einrichtung des Gesundheitswesens im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 2 Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) zu verstehen. Die ABDA hat die Landesapothekerkammern über die Zulässigkeit der Abgabe informiert. Quelle: BZÄK am 30. November 2020