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19.11.2020 16:22 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxismanagement

Ärzte: Jetzt 3.500 Medizinische Versorgungszentren

Höchste Zahlen in Bayern, Nordrhein, Niedersachsen und Berlin


 

 

Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren ist im vergangenen Jahr um 11,5 Prozent gestiegen. Damit gab es Ende 2019 rund 3.500 Einrichtungen bundesweit, etwa 350 mehr als im Vorjahr. Das hat die Auswertung der aktuellen MVZ-Statistik der KBV ergeben. Die meisten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wurden bislang in Bayern, Nordrhein, Niedersachsen und Berlin zugelassen. So liegt Bayern mit 716 MVZ an der Spitze, gefolgt von Nordrhein mit 404. Die wenigsten MVZ sind mit 33 Einrichtungen in Bremen zu finden.

 

Viele Ärzte in Teilzeit

 

Durchschnittlich arbeiten in jedem der Zentren 6,2 Ärzte. Insgesamt sind in Deutschland knapp 22.000 Ärzte in MVZ tätig. Davon sind 8 Prozent Vertragsärzte und 92 Prozent angestellt. Rund 63 Prozent der in MVZ angestellten Ärzte arbeiten in Teilzeit. Die höchste Anzahl der in MVZ tätigen Ärzte hat mit 4.000 Bayern gefolgt von Nordrhein mit 2.403. Die wenigsten Ärzte in MVZ sind mit 176 in Bremen beschäftigt. In Thüringen und Hamburg arbeitet mittlerweile jeder fünfte Arzt, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, in einem MVZ. Das ist bundesweit der höchste Anteil. Hausärzte, Orthopäden und Chirurgen sowie fachärztliche Internisten sind bundesweit in den MVZ am häufigsten vertreten.

 

Vertragsärzte (41 Prozent) und Krankenhäuser (43 Prozent) gründen MVZ nahezu zu gleichen Anteilen. Die bevorzugten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

 

Die Kooperationsform Medizinisches Versorgungszentrum wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Seitdem ist die Anzahl der MVZ stetig gestiegen. Der besonders starke Zuwachs seit 2016 liegt unter anderem an einer veränderten Gesetzeslage. So wurde damals eingeführt, dass auch fachgleiche Ärzte gemeinsam ein MVZ gründen können. Bis dahin mussten mindestens zwei verschiedene Arztgruppen in einem MVZ tätig sein. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten am 19. November 2020