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Aktuell

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18.11.2020 09:23 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Coronavirus-Testverordnung (TestV)

Aktuelle Informationen der KZBV


 

 

Nachdem nunmehr die in der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vorgesehenen Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bekannt gegeben wurden und rückwirkend zum 15. Oktober in Kraft getreten sind, hat die KZBV auf dieser Grundlage aktuelle und allgemeinverständliche Informationen erstellt, die für alle Zahnarztpraxen relevant sind.

 

Die Informationen und Erläuterungen zu den Rahmenbedingungen der Verordnung sowie zentrale Dokumente zum Download können ab sofort unter www.kzbv.de/coronavirus abgerufen werden. Informiert wird über alle wesentlichen Aspekte der TestV und über die entsprechenden Vorgaben der KBV. So werden unter anderem die Fragen beantwortet, wer Anspruch auf Testung hat, ob Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte testen dürfen, welche Tests verwenden werden können, wie oft getestet werden kann und welche Leistungen abgerechnet werden können.

 

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat zentrale berufsrechtliche Aspekte abgeklärt. Auch hierzu enthalten die auf der Website der KZBV eingestellten Unterlagen Informationen. Sämtliche Arbeitshilfen sollen der Vertragszahnärzteschaft die Umsetzung der Verordnung nach den Vorgaben der KBV im Praxisalltag erleichtern. Quelle: KZBV-Info am 17. November 2020