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Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht
Kassenzuschuss zur PZR
KZBV hat Umfrage-Daten ergänzt
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die Angebotsvielfalt bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) zum Anlass genommen, erneut eine Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Die Angaben beruhen auf freiwilligen Selbstauskünften der Krankenkassen, die sich an der Umfrage beteiligt haben. Die KZBV übernimmt daher für Inhalt und Vollständigkeit keine Gewähr. Die Umfrage-Ergebnisse vom September 2020 wurden nun noch einmal ergänzt, sind online und können für die Verwendung in der Praxis hier heruntergeladen werden.
Die KZBV weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ein Teil der Kassen-Angebote auf sogenannten Selektivverträgen basiert und damit eine Einschränkung der freien Zahnarztwahl zur Folge hat. Quelle: KZBV-Info am 9. November 2020