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06.11.2020 12:53 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxismanagement

KBV: Testergebnis via App

Worauf Praxen achten sollten


 

 

KBV-Information zur Corona-App:

 

Mit der Corona-Warn-App können Testergebnisse schneller übermittelt werden. Die Testperson erhält dazu einen QR-Code, um den Befund digital einlesen zu können. Worauf Praxen achten sollten, damit das Verfahren funktioniert, fasst ein neues Infoblatt des Bundesministeriums für Gesundheit zusammen. Nach Auskunft des Ministeriums kam die App bereits rund 2,5 Millionen Mal bei der Übermittlung von Testergebnissen zum Einsatz. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten funktioniere überwiegend „sehr gut“. 

 

Formular mit QR-Code nicht kopieren

 

Dennoch komme es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern beim Umgang mit den Formularen 10C und OEGD. Beide Formulare spielen bei der Übertragung der Testergebnisse eine zentrale Rolle. Denn sie enthalten unter anderem die eindeutigen QR-Codes, die für den digitalen Prozess nötig sind. Deswegen: Nicht kopieren.

 

Auf das Kreuz kommt es an

 

Zudem muss das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App angekreuzt beziehungsweise markiert werden, wenn die Testperson einverstanden ist. Denn ohne Einverständnis darf das Labor das Ergebnis nicht an die App übermittelt.

 

Befundübermittlung vereinfacht

 

Auch für Praxen hat die digitale Übermittlung via App Vorteile: Sie können in Zeiten von steigendem Testbedarf kommunikativ entlastet werden, wenn die App die Ergebnisse direkt übermittelt. Die Corona-Warn-App der Bundesregierung wurde inzwischen rund 21 Millionen Mal runtergeladen. Sie soll helfen festzustellen, ob jemand in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist. Infektionsketten sollen so schneller unterbrochen werden können.

 

Testergebnis via App: Was Praxen beachten sollten

 

  1. Nutzen Sie für die Testung auf SARS-CoV-2 ausschließlich die eigens für diese Testung entwickelten Auftragsformulare Muster 10C oder Muster OEGD.
  2. Kopieren Sie auf keinen Fall das Auftragsformular. Der aufgedruckte QR-Code ist für jede Person individuell und kann nur einmal verwendet werden. Wird der QR-Code mehrmals verwendet, kann das Testergebnis nicht übermittelt werden.
  3. Achten Sie darauf, dass das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App angekreuzt bzw. markiert ist, wenn die Testperson einverstanden ist. Ohne Einverständniserklärung wird der Befund nicht an die Corona-Warn-App übermittelt.
  4. Trennen Sie den unteren Teil des Auftragsformulars (Patientenabschnitt) ab, und händigen diesen dem Patienten aus. Erklären Sie, dass der QR-Code auf dem Formular in die Corona-Warn-App eingelesen werden muss, um das Testergebnis über die App zu erhalten.
  5. Denken Sie frühzeitig an die Nachbestellung der Auftragsformulare Muster 10C oder Muster OEGD.

 

Was App-Nutzer beachten sollten

 

  • Versicherte müssen zustimmen, wenn sie über das Testergebnis per App informiert werden wollen. Dafür setzt der Arzt ein Häkchen auf dem Formular 10C und OEGD. Ist das Häkchen gesetzt, darf das Labor die Daten an den App-Server übermitteln.
  • Versicherte scannen den QR-Code, den sie von ihrem Arzt erhalten haben, ein. Dann wird ihnen das Testergebnis über die App zugestellt, sobald es verfügbar ist.
  • Liegt ein positives Testergebnis vor, müssen Versicherte es aktiv über die App freigeben, damit andere App-Nutzer gewarnt werden können.

 

Quelle: KBV-PraxisNachrichten am 6. November 2020