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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxismanagement, Zahnheilkunde
KZVN und ZKN: Patienten sind bei Zahnarztbesuchen gut geschützt
Zahnarztpraxen bleiben auch im Lockdown offen – Infektionsschutz vollumfänglich gewährleistet
- Nochmals verstärkte Infektionsschutzmaßnahmen sorgen für Sicherheit von Patienten, Fachpersonal und Zahnärzten
- Notwendige Behandlungen und Prophylaxe sollten wahrgenommen werden; eine gute Mundgesundheit stärkt das Immunsystem
- Für die Notfallversorgung von mit SARS-CoV-2-infizierten Patienten stehen landesweit Schwerpunktpraxen zur Verfügung
Niedersachsens Zahnarztpraxen bleiben während des aktuell geltenden Lockdowns für ihre Patienten geöffnet. Alle notwendigen Behandlungen können und dürfen durchgeführt werden. Entscheidungen über jede einzelne Behandlung treffen Zahnarzt und Patient gemeinsam. Darauf weisen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) und die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) hin.
„Gerade in Zeiten einer Pandemie sollten die Patienten ihre Mundgesundheit nicht vernachlässigen. Karies nimmt keine Rücksicht auf einen Lockdown. Eine gesunde Mundschleimhaut beugt zudem der Entstehung von Viruserkrankungen vor, zu denen auch CoViD-19 zählt. Deshalb sollten Zahnfleischerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden“, so Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, Präsident der ZKN.
Der Vorsitzende des Vorstands der KZVN, Dr. Thomas Nels, ergänzt: „Während des ersten Lockdowns wurden in Niedersachsen mehr als 300.000 Vorsorgeuntersuchungen weniger durchgeführt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Das ist zahnmedizinisch höchst bedenklich. Eine kleine Karies kann, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt wird, zu einer schwerwiegenden Erkrankung werden. Wurzelbehandlungen oder sogar Zahnverlust können die Folge sein.“
Zahnärztliche Untersuchung wahrnehmen – eigene Gesundheit sichern
Kassenzahnärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer appellieren an alle Patienten, die sich dieses Jahr noch nicht beim Zahnarzt haben untersuchen lassen, dies schnellstmöglich nachzuholen – auch mit Blick auf das lückenlos geführte Bonusheft. „Wir haben in den vergangenen Jahren große Erfolge bei der Verbesserung der Mundgesundheit erreicht. Die Pandemiesituation darf nicht zu gesundheitsrelevanten Kollateralschäden an Zähnen und Zahnfleisch führen“, betont Dr. Jürgen Hadenfeldt, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZVN. Die beiden zahnärztlichen Körperschaften verweisen zudem auf das hohe Niveau der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in den Zahnarztpraxen. Der in Wietze bei Celle praktizierende Zahnarzt und Kammerpräsident Bunke betont: „Selbst in Norditalien und China wurden kaum Infektionen bei zahnmedizinischem Personal festgestellt. Das zeigt: Auch als die Erkrankung CoViD-19 noch gar nicht bekannt war, haben die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und die seit vielen Jahren vorbildlichen zahnärztlichen Hygienemaßnahmen Infektionen in den Zahnarztpraxen wirksam verhindert.“
Versorgung von Infizierten in Schwerpunktpraxen
In den niedersächsischen Zahnarztpraxen werden nur Patienten behandelt, von denen keine Infektion mit SARS-CoV-2 bekannt sind. Schmerzpatienten, die mit CoViD-19 infiziert sind oder Patienten, die aus Infektionsverdachtsgründen unter Quarantäne stehen, sollen laut KZVN und ZKN telefonisch ihren Hauszahnarzt kontaktieren. Er kann sie gegebenenfalls an eine der derzeit 18 Schwerpunktpraxen überweisen, die in Niedersachsen landesweit eingerichtet wurden. Auch bei bestehenden Erkältungssymptomatiken sowie vor der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Notfallbereitschaft am Wochenende oder zu Feiertagen wird Patienten eine telefonische Terminvereinbarung dringend empfohlen, allein schon, um Wartezeiten zu vermeiden. Quelle: Gemeinsame PM von KZVN und ZKN am 3. November 2020