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01.11.2020 10:26 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro

Stufenplan bis 2022


 

 

Wie die Bundesregierung am 28.10.2020 mitteilte, wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen:

 

  • zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 30. Oktober 2020