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< BLZK und KZVB: Mundgesundheit trotz Corona nicht vernachlässigen
29.10.2020 18:53 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik

„Notbremse richtig und wichtig“

Statement des BÄK-Präsidiums zu den Beschlüssen vom 28.10.2020


 

 

„Die gestern von Bund und Ländern gefassten Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung sind eine wichtige Notbremse, um den aktuell rasanten Anstieg der Infektionszahlen zu verlangsamen. In der Abwägung zwischen erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen einerseits und gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Aspekten andererseits sind die vorgesehenen Einschränkungen angemessen. Insbesondere ist die Offenhaltung von Kindertagesstätten und Schulen aus infektiologischer Sicht vertretbar und mit Blick auf die körperliche und mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dringend geboten. Bei der konkreten Umsetzung der Maßnahmen in den Bundesländern ist darauf zu achten, weitere gesundheitliche Schäden für die Bevölkerung zu vermeiden: Der Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein. Patientinnen und Patienten sind über die vielfältigen Infektionsschutzmaßnahmen in Kliniken und Praxen aufzuklären.

 

Neben den Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen sind praktikable Schutzkonzepte speziell für Risikogruppen dringend erforderlich. Es ist zu begrüßen, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten medizinischer und pflegerischer Einrichtungen, deren Besucher und das Personal übernommen werden sollen. Parallel sind weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Sensitivität und Spezifität von Antigentests zu fördern. Darüber hinaus ist es dringend geboten, für Risikogruppen FFP-2-Masken in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. 

 

Die gegenwärtige massive Ausbreitung des Corona-Virus entwickelt sich zu einer akuten Gefahr insbesondere für die Risikogruppen in unserer Gesellschaft und könnte bei einem ungebremsten Verlauf zu einer Überlastung unseres Gesundheitssystems und damit zu einer Gefährdung der gesundheitlichen Versorgung bei dringend notwendigen Behandlungs- und Vorsorgefällen führen. Deshalb sind die gemeinsam von Bund und Ländern gefassten Beschlüsse aus medizinischer Sicht angemessen und geboten. Die Bundesärztekammer wird sich an der Entwicklung wissenschaftlich begründeter Strategien zur weiteren Pandemiebekämpfung beteiligen.“ Quelle: BÄK-Präsidium am 29. Oktober 2020 (BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt, BÄK-Vizepräsidentinnen Dr. Ellen Lundershausen und Dr. Heidrun Gitter)