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29.10.2020 15:52 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

BLZK und KZVB: Mundgesundheit trotz Corona nicht vernachlässigen

Zahnarztpraxen bleiben offen – Infektionsschutz vollumfänglich gewährleistet


 

 

Die bayerischen Zahnarztpraxen bleiben während des ab Montag geltenden Lockdowns geöffnet. Alle notwendigen Behandlungen können durchgeführt werden. Entscheidungen über jede einzelne Behandlung treffen Zahnarzt und Patient gemeinsam. Darauf weisen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) und die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) hin.

 

„Gerade in Zeiten einer Pandemie sollten die Patienten ihre Mundgesundheit nicht vernachlässigen. Karies kennt kein Corona. Eine gesunde Mundschleimhaut beugt zudem der Entstehung von Viruserkrankungen vor, zu denen auch Covid-19 zählt. Deshalb sollten Zahnfleischerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden“, so Christian Berger, Präsident der BLZK. Der stellvertretende Vorsitzende der KZVB, Dr. Rüdiger Schott, ergänzt: „Während des ersten Lockdowns wurden in Bayern 650.000 weniger Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Das ist zahnmedizinisch höchst bedenklich. Eine kleine Karies kann, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt wird, zu einer schwerwiegenden Erkrankung werden. Wurzelbehandlungen oder sogar Zahnverlust können die Folge sein.“ „KZVB und BLZK appellieren an alle Patienten, die dieses Jahr noch nicht beim Zahnarzt waren, dies schnellstmöglich nachzuholen – auch mit Blick auf das lückenlos geführte Bonusheft.

 

„Wir haben in den vergangenen Jahren große Erfolge bei der Verbesserung der Mundgesundheit erreicht. Corona darf nicht zu Kollateralschäden an Zähnen und Zahnfleisch führen“, betont Dr. Manfred Kinner, Mitglied des Vorstands der KZVB. Die zahnärztlichen Körperschaften verweisen zudem auf das hohe Niveau der Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Zahnarztpraxen: „Bis heute ist kein einziger Fall einer Infektion in einer bayerischen Zahnarztpraxis bekannt – weder bei Zahnärzten und deren Personal noch bei einem Patienten. Selbst in Norditalien und China wurden kaum Infektionen bei zahnmedizinischem Personal festgestellt. Das zeigt: Auch als Covid-19 noch gar nicht bekannt war, haben die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und die Hygienemaßnahmen Ansteckungen in den Praxen wirksam verhindert.“ In den Zahnarztpraxen werden nur nicht-infizierte Patienten behandelt. Schmerzpatienten, die mit Covid-19 infiziert sind oder unter Quarantäne stehen, sollen laut KZVB und BLZK telefonisch ihren Hauszahnarzt kontaktieren. Er kann sie gegebenenfalls an eine der 15 Schwerpunktpraxen überweisen, die in Bayern eingerichtet wurden. Auch vor der Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes am Wochenende wird eine telefonische Terminvereinbarung dringend empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden. Die nächste Notdienstpraxis finden Schmerzpatienten auf www.notdienst-zahn.de. Quelle: gemeinsame PM von BLZK und KZVB am 29. Oktober 2020