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24.10.2020 10:25 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Es brennt!

Eindringliche Forderungen an das Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG)


 

 

 

 

Die Zahnärzteschaft und ihre Teams haben in der Hochphase des Corona-Lockdowns einen hervorragenden Job mit einem effizienten Krisenmanagement erledigt und ihre Verlässlichkeit und Belastbarkeit auch in Krisenzeiten unter Beweis gestellt. Weder das Krankenhausentlastungsgesetz noch die Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung haben der Zahnärzteschaft einen echten Rettungsschirm wie für Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen und andere Berufsgruppen zur Verfügung gestellt. Das SPD-geführte Finanzministerium hat die finanzielle Unterstützung auf eine reine Liquiditätshilfe mit 100-prozentiger Rückzahlungspflicht bei Überzahlung reduziert.

 

Diese Ungleichbehandlung einer systemrelevanten und hoch exponierten Berufsgruppe muss in dem vorgelegten Gesetz zur Verbesserung der Gesundheit und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz - GPVG)  beseitigt werden- dies ist ein eindringlicher Appell an die politisch Verantwortlichen im Lande !

 

Der abrupte betriebswirtschaftliche Einbruch durch die eingeschränkte Leistungsnachfrage der Versicherten bis zu 40% und höher in den  Anfangsmonaten der Pandemie haben Risiken für eine bisher vertrauensvolle Sicherstellung einer flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung aufgedeckt: wirtschaftliche Schieflage junger Praxen, Abschreckung von Neugründungen und Übernahmen wohnortnaher Praxen, Gefährdung der Arbeitsplätze von bundesweit 365.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive 32.000 Auszubildender.

 

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe fordert daher, zusammen  mit der Bundesvereinigung KZBV, eine echte, auch die Krankenkassen beteiligende Schutzschirmregelung nach dem Muster des ärztlichen § 87a Abs. 3b SGB V, modifiziert gemäß der vertragszahnärztlichen Vergütungssystematik.

 

Ausführliche Stellungnahme der KZBV unter:

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/GPVG/KZBV.pdf

 

Zur langfristigen Sicherstellung einer zahnärztlichen flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung muss die bisherige Ungleichbehandlungim neuen GPVG beendet werden.

 

(Quellen: Stellungnahme KZBV, änd-Interview Dr. Eßer; Stellungnahme aller Verbände zum Referentenentwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes unter:

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/stellungnahmen-refe/gpvg.html

 

Münster, 24.10.2020

 

Dr. Klaus Befelein M. A.

 

Beauftragter des Vorstandes der KZVWL für Gesundheitspolitik