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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen
Es brennt!
Eindringliche Forderungen an das Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG)
Die Zahnärzteschaft und ihre Teams haben in der Hochphase des Corona-Lockdowns einen hervorragenden Job mit einem effizienten Krisenmanagement erledigt und ihre Verlässlichkeit und Belastbarkeit auch in Krisenzeiten unter Beweis gestellt. Weder das Krankenhausentlastungsgesetz noch die Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung haben der Zahnärzteschaft einen echten Rettungsschirm wie für Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen und andere Berufsgruppen zur Verfügung gestellt. Das SPD-geführte Finanzministerium hat die finanzielle Unterstützung auf eine reine Liquiditätshilfe mit 100-prozentiger Rückzahlungspflicht bei Überzahlung reduziert.
Diese Ungleichbehandlung einer systemrelevanten und hoch exponierten Berufsgruppe muss in dem vorgelegten Gesetz zur Verbesserung der Gesundheit und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz - GPVG) beseitigt werden- dies ist ein eindringlicher Appell an die politisch Verantwortlichen im Lande !
Der abrupte betriebswirtschaftliche Einbruch durch die eingeschränkte Leistungsnachfrage der Versicherten bis zu 40% und höher in den Anfangsmonaten der Pandemie haben Risiken für eine bisher vertrauensvolle Sicherstellung einer flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung aufgedeckt: wirtschaftliche Schieflage junger Praxen, Abschreckung von Neugründungen und Übernahmen wohnortnaher Praxen, Gefährdung der Arbeitsplätze von bundesweit 365.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive 32.000 Auszubildender.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe fordert daher, zusammen mit der Bundesvereinigung KZBV, eine echte, auch die Krankenkassen beteiligende Schutzschirmregelung nach dem Muster des ärztlichen § 87a Abs. 3b SGB V, modifiziert gemäß der vertragszahnärztlichen Vergütungssystematik.
Ausführliche Stellungnahme der KZBV unter:
Zur langfristigen Sicherstellung einer zahnärztlichen flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung muss die bisherige Ungleichbehandlungim neuen GPVG beendet werden.
(Quellen: Stellungnahme KZBV, änd-Interview Dr. Eßer; Stellungnahme aller Verbände zum Referentenentwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes unter:
Münster, 24.10.2020
Dr. Klaus Befelein M. A.
Beauftragter des Vorstandes der KZVWL für Gesundheitspolitik