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22.10.2020 16:47 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

Zahnärzte: Starke Rückgänge der Privatumsätze 2020 durch Covid-19-Pandemie

BZÄK befürchtet weitere Einbußen


 

 

Die Einnahmen der Zahnarztpraxen bei privat liquidierten Leistungen sind 2020 stark eingebrochen. Rund die Hälfte aller Praxiseinnahmen wird durch private Liquidationen (PKV-Vollversicherte + GKV-Versicherte) abgedeckt. Denn die gesetzliche Versorgung sieht verschiedene Zuzahlungen der GKV-Patienten für eine freie Therapiewahl vor. Im April und Mai fanden bei der privaten Liquidation drastische Einbrüche von zum Teil mehr als 50 Prozent zum Vorjahresniveau statt. Im Gegensatz zur GKV entspricht hier ein Leistungsrückgang einem Honorarrückgang in gleicher Höhe. (Detaillierte Zahlen der Honorarrückgänge im demnächst erscheinenden Statistischen Jahrbuch 19/20 der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

 

Die Sorge besteht nun, dass durch

 

  • eine Leistungszurückhaltung der Versicherten aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens im Herbst und Winter ein erneut starker Rückgang stattfindet und zudem
  • das Prämiensystem der Privaten Vollversicherung sowie der über 16. Mio. Zusatzversicherungen, welches eine Nichtinanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen während eines gesamten Kalenderjahres honoriert, einen Anreiz bietet, Behandlungen grundsätzlich im laufenden Jahr nicht mehr zu beginnen.

 

Beides ist der Gesundheit der Patienten nicht dienlich und würde die Praxen erheblich belasten. Nachholeffekte sind unter diesen Bedingungen keinesfalls möglich. Die Politik ist daher aufgerufen, gerade die Umsatzsituation der Zahnarztpraxen während der nächsten Monate kontinuierlich zu beobachten. Darüber hinaus müssen Überlegungen angestellt werden, wie die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen bei starkem Leistungsrückgang gestützt werden kann, da gerade hier aufgrund des hohen Anteils privater Liquidation Maßnahmen zur Sicherstellung der GKV-Finanzierung nicht ausreichen. Zahnarztpraxen spüren Umsatzminderungen besonders, da die Zahnmedizin sehr ausstattungs- und personalintensiv ist. Die Neugründung einer Einzelpraxis kostet durchschnittlich 598.000 Euro, hinzu kommen hohe monatliche Kosten. Ein niedergelassener Zahnarzt beschäftigt im Durchschnitt mehr als 6 Mitarbeiter. Quelle: BZÄK-„Klartext“ 10/2020 am 22. Oktober 2020