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18.10.2020 10:07 Alter: 4 yrs
Kategorie: Medizinrecht

Falsche Angaben zum Gesundheitszustand

Rücktritt vom Versicherungsvertrag


 

 

Das Oberlandesgericht OLG) Braunschweig entschied, dass die Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ein Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig beantwortet hat (Az. 11 U 15/19).

 

Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2011 für seine damals 15-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Frage nach Vorerkrankungen im Versicherungsformular hatte der Kläger mit „nein“ beantwortet, obwohl die Tochter bereits seit zwei Jahren an einer Psycho- und Verhaltenstherapie teilnahm. In 2016 nahm der Vater die Versicherung in Anspruch, weil seine Tochter wegen psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage war, ihre Schulausbildung fortzusetzen oder eine Berufsausbildung zu beginnen. Die Versicherung lehnte dies ab und trat vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurück.

 

Die Klage hatte vor dem OLG Braunschweig keinen Erfolg. Die Versicherung sei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt gewesen, weil der Vater die Fragen im Versicherungsformular arglistig falsch beantwortet habe. Des Weiteren habe der Kläger sich nicht darauf zurückziehen können, dass einige Störungen seiner Tochter seinerzeit ausgeheilt gewesen seien, denn im Wortlaut des Formulars sei eindeutig nach aufgetretenen Krankheiten in den letzten fünf Jahren gefragt worden. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 19. Oktober 2020