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09.10.2020 12:05 Alter: 4 yrs
Kategorie: Medizinrecht, Praxisfinanzen

Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen

Bundesrat stimmt zu


 

 

Missbräuchliche Massen-Abmahnungen sollen sich nicht mehr lohnen: Der Bundesrat billigte am 9. Oktober 2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das der Bundestag am 10. September verabschiedet hatte.

 

Schutz für Selbständige und Mittelstand

 

Ziel ist es, dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage zu entziehen und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen zu schützen.

 

Fehlanreize beseitigen

 

Das Gesetz beseitigt dazu finanzielle Fehlanreize: So sind die Kosten für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie vergleichbaren Vereinen künftig nicht mehr erstattungsfähig. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schon bei erstmaliger Abmahnung ist ausgeschlossen.

 

Kostenersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung

 

Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können die Betroffenen vom Abmahnenden die Erstattung ihrer Kosten verlangen. Diese Maßnahmen sollen vor allem Massen-Abmahnungen verhindern, deren primärer Zweck die Einnahme von Gebühren und Vertragsstrafen ist.

 

Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände

 

Wirtschaftsverbände können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn sie auf einer Liste als qualifiziert eingetragen sind.

 

Nächste Schritte: Bundesregierung, Bundespräsident

 

Das Gesetz wurde der Bundesregierung zugeleitet, die es dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu großen Teilen am Tag danach in Kraft treten. Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 09.10.2020