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Kategorie: Medizinrecht, Privates Gebührenrecht
Katarakt-OP
PKV muss Kosten für teuren Lasereinsatz nicht tragen
Wenn bei bestimmten Augenoperationen ein spezieller Laser zum Einsatz kommt, muss ein privater Krankenversicherer unter Umständen nicht für die höheren Kosten aufkommen, die Operateure dafür verlangen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. I-4 U162/18).
Bei Kataraktoperationen (Behandlungen des Grauen Stars) berechnen Operateure häufig deutlich mehr als für eine Operation allein mit Skalpell, wenn sie zusätzlich einen sog. Femtosekundenlaser einsetzen. Sie machen dann dafür die Beträge geltend, die sie bei einer “intraoperativen Strahlenbehandlung mit Elektronen” verlangen könnten. Dies geschah auch gegenüber dem Kläger. Er wollte von seinem privaten Krankenversicherer die gesamten Kosten für seine Augenoperation ersetzt haben. Der Arzt hatte die Operation ohne Materialkosten mehr als doppelt so hoch in Rechnung gestellt wie eine Operation allein mittels Skalpell, nämlich mit zusätzlichen 2.200 Euro für beide Augen.
Das Gericht war der Auffassung, der Versicherer müsse diese Kosten nicht tragen. Wie ein Sachverständiger erklärte, diene der Einsatz des Lasers nur dazu, die bewährte und gebührenrechtlich erfasste Operationstechnik zu optimieren. Er sei aber keine selbständige ärztliche Leistung. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 9. Oktober 2020