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< Arztpraxen: Erhebliche Zusatzkosten durch COVID-19-Pandemie
06.10.2020 21:01 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

Corona-Hygienepauschale bis 31.12.2020 verlängert

BDIZ EDI: Es gibt bessere Alternativen


 

 

 

 

 

 

Information unseres Kooperationspartners Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ EDI):

 

Die Corona-Hygienepauschale wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Doch statt 14,23 Euro gibt es gerade noch 6,19 Euro, je Sitzung. Aus Sicht des BDIZ EDI reicht die Pauschale bei Weitem nicht, um die gestiegenen Hygienekosten in den Praxen zu decken. Der Verband rät den Zahnärztinnen und Zahnärzten, betriebswirtschaftlich zu handeln und gibt dazu einige Tipps.

 

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, das aus PKV-Verband, Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Beihilfe von Bund und Ländern besteht, traf am 30. September 2020 die Regelung, die Hygienepauschale bis Ende des Jahres zu verlängern. Die GOZ-Ziffer 3010a darf jedoch nicht mehr zum 2,3-fachen Satz, sondern nur noch zum 1,0-fachen Satz abgerechnet werden. Summa summarum 6,19 Euro je Sitzung. Die Vereinbarung ist wie die bisherige rechtlich nicht verbindlich. Die Pauschale kann ab dem 1. Oktober 2020 entweder mit Zustimmung der PKV nur noch mit dem Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung in Rechnung gestellt werden. Alternativ können Zahnarzt und Patient vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung nach § 2.1 GOZ schriftlich fixieren. Eine Erstattung an den Patienten kann die PKV dann verweigern.

 

Vor dem Hintergrund gestiegener Hygieneanforderungen mit erhöhtem Aufwand für Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, Abstandsregelungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand sind die Kosten mit 6,19 Euro pro Sitzung nicht annähernd gedeckt. Der BDIZ EDI schlägt wie die BZÄK vor, die folgenden Möglichkeiten als Alternative zur Corona-Pandemie-Pauschale zu nutzen:

 

  1. Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2.1 GOZ;
  2. Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ (sofern der Steigerungsfaktor bis 3,5-fach nicht bereits durch andere Erfordernisse ausgeschöpft wurde).

 

Wie das funktioniert, zeigen die beiden Seminare des BDIZ EDI mit Abrechnungsexpertin Kerstin Salhoff. Anmeldung jeweils unter https://bdizedi.org/seminare/

 

  • 14.10.2020, 13-14:30 Uhr: Analogabrechnung – gewusst wie!
  • 24.11.2020, 13-14:30 Uhr: Chairside-Positionen: Sie haben nichts zu verschenken!

 

Der BDIZ EDI rät dazu, betriebswirtschaftlich zu denken. Dabei hilft die BDIZ EDI-Tabelle 2020, die Zeit und Geld für jede einzelne Behandlungsleistung auflistet. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger: „Den Zahnarztpraxen werden ständig neue Kosten zugemutet, gleichzeitig die Anpassung der Gebührensätze an die wirtschaftliche Entwicklung verwehrt. In der anhaltenden Corona-Pandemie zeigt sich, dass die Politik nicht alle systemrelevanten Berufe unter den Rettungsschirm geholt hat. Daher ist es umso wichtiger, dass die Zahnärzte/innen betriebswirtschaftlich denken!“

 

Die BDIZ EDI-Tabelle 2020 kann im Online-Shop auf der Webseite des BDIZ EDI, www.bdizedi.org, bestellt werden. Mitglieder erhalten die Tabelle auch digital im Mitgliederbereich. Die Seminare mit Kerstin Salhoff sind buchbar unter: https://bdizedi.org/seminare/ Quelle: BDIZ EDI am 6. Oktober 2020