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04.10.2020 13:26 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Kommentare

FVDZ Nordrhein lehnt Forderungspapier des Bundesvorstandes ab

Klarstellung: Keine Abkehr von den Körperschaften


 

 

Die Mitglieder des Landesvorstandes Nordrhein im Freien Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) haben sich am 28. September 2020 auf ihrer Sitzung in Pulheim einstimmig von den Inhalten des Forderungspapiers des Bundesvorstandes unter dem Titel „Fünf gute Gründe für eine freiheitliche Zahnheilkunde“ distanziert. Ein entsprechender Antrag aus Nordrhein und aus Westfalen-Lippe war den Delegierten zur diesjährigen „Hauptversammlung in geänderter Form“ auch bereits fristgerecht zur Abstimmung im Umlaufverfahren zugeleitet worden.

 

Der Forderungskatalog ist Bestandteil einer vom Bundesvorstand geplanten Resolution mit der Headline „Das Maß ist voll“, die bis zum 8. Oktober 2020 durch die Delegierten abgestimmt werden soll. Eine der Thesen lautet: „[…] Die Weiterentwicklung zahnmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten war und ist Aufgabe des Berufsstandes und der Wissenschaft. Zahnärztliche Körperschaften öffentlichen Rechts sind für die Organisation der Versorgung nicht erforderlich […]“ Der Staat könne eine Grundabsicherung zur zahnmedizinischen Versorgung festlegen, um Bedürftigkeit zu vermeiden. Abgesehen von denkbaren Sonderregelungen für Kinder und andere Schutzbedürftige könnten die Bürger jedoch eigenverantwortlich über die Absicherung zahnmedizinischer gesundheitlicher Risiken entscheiden, heißt es weiter.

 

In einer – später teilweise revozierten – Pressemitteilung hatte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader am 4. September 2020 folgende Zielrichtungen formuliert: „Dieser Antrag richtet sich gegen eine nicht funktionierende Selbstverwaltung. Es ist ein Punkt erreicht, da in den Körperschaften nur noch verwaltet wird, und es wird politisch hineinregiert – bis in unsere Therapieentscheidungen hinein. Dieses Korsett müssen wir abstreifen. Für uns ist der Punkt erreicht, wo wir nicht mehr bereit sind, in diesem System unseren Beitrag zu leisten.”

 

Aus Sicht des FVDZ-Landesvorstandes Nordrhein wird mit derartigen Äußerungen und Forderungen die Zusammenarbeit mit den Körperschaften (KZBV, KZVen und Landeszahnärztekammern) grundsätzlich und öffentlich in Frage gestellt. Dies wiederum könne erheblichen Schaden auf regionaler Ebene und auch darüber hinaus zur Folge haben. Gerade in Zeiten, wo die Systemrelevanz der Zahnheilkunde seitens der Politik in Frage gestellt werde, sei die Zusammenarbeit des FVDZ mit den Körperschaften unabdingbar. Jede Infragestellung der bis dato erfolgreichen Kooperation zwischen FVDZ und Körperschaften schwäche den Berufsstand nach innen und außen, warnen die Landesverbände Nordrhein und Westfalen Lippe in ihrem gemeinsamen Statement. Quellen: FVDZ Nordrhein; adp®-medien, agentur & verlag am 4. Oktober 2020 (Dr. med. dent. Dirk Erdmann)