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Aktuell

< Vertragszahnärztliche Krankentransport- und Heilmittelverordnungen
29.09.2020 12:42 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

KZBV-Erhebung zur Professionellen Zahnreinigung

Ergebnisse 2020


 

 

Welche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder beteiligen sich an den Kosten? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Website die aktuellen Ergebnisse ihrer jährlichen Umfrage zu den entsprechenden Leistungen von Kostenträgernveröffentlicht. An der Erhebung 2020 haben sich einmal mehr zahlreiche Kassen beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet.

Fazit: Ein Großteil der Krankenkassen gewährt Zuschüsse pro Jahr oder Termin, etwa in Form von speziellen Bonusprogrammen oder besonderen Tarifen. Gefragt wurde unter anderem, ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt. Einige Kassen gewähren eine Bezuschussung unabhängig davon, in welcher Praxis die PZR durchgeführt wird. Ein Teil der Angebote basiert hingegen auf so genannten Selektivverträgen: Versicherte erhalten nur dann einen Zuschuss zur PZR, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt dem Selektivvertrag der betreffenden Kasse beigetreten ist. Ist dies nicht der Fall, müssen sie für die Bezuschussung eine der von der Krankenkasse vorgegebenen Praxen aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen sind aus Sicht der KZBV kritisch zu bewerten.

 

Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage 2020 zur PZR können unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen zudem als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 19 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“(zm), die am 1. Oktober erscheint. Quelle: KZBV am 29. September 2020