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29.09.2020 10:18 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht

„Corona-Hygienepauschale“

PKV-Extravergütung bis zum Jahresende verlängert


 

 

Geänderte Presseinformation:

 

„Die Corona-Pandemie mit ihren jetzt wieder steigenden Infektionszahlen bedeutet für Arztpraxen weiter erhöhte Anforderungen an Hygiene und Patientensicherheit. Zur Über­nahme der damit verbundenen Mehrkosten und um die hochwertige Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, hatte der Verband der Privaten Krankenver­sicherung (PKV) mit der Bundesärztekammer bereits im Frühjahr einen Vergütungszuschlag abge­stimmt. Diese zwischenzeitlich bis Ende September befristete sogenannte Corona-Hygienepauschale wird jetzt - zu angepassten Bedingungen - bis zum Jahresende 2020 verlängert.

 

Versicherer erstatten den Zuschlag

 

Ärzte können auf dieser Grundlage ab 1. Oktober je Sitzung nunmehr analog Nr. 245 GOÄ zum 1-fachen Satz in Anrechnung bringen, das entspricht 6,41 Euro. Privatversicherte, die eine Arztrechnung mit dieser Position bei ihrem Versicherungsunternehmen einreichen, bekommen die Pauschale im versicherten Umfang erstattet.

 

Verlängert wurden auch der coronabedingte Vergütungszuschlag von 1,50 € je Behandlung im Heilmittelbereich sowie die Vereinbarungen rund um die Erbringung von telemedizinischen Leistungen in der Psychotherapie.“ Quelle: PM des PKV-Verbandes am 29. September 2020 um 13:00 Uhr