Aktuell
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet
Steuer-ID als „Bürgernummer“
Einfacherer Datenzugriff für Behörden
Die im Juli 2007 eingeführte und seitdem lebenslang gültige (elfstellige) Steuer-Identifikationsnummer, die jeden Bürger „von der Wiege bis zur Bahre“ begleitet, soll nach dem Willen der Politik eine noch größere Bedeutung bekommen: Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Mit diesem sog. Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal” für besonders relevante Register eingeführt.
Die Steuer-Identifikationsnummer soll zu einer Art Bürgernummer werden, die einer Behörde den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde ermöglicht. Erlaubt sein soll diese Abfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Vorgesehen ist, dass jeder Bürger die Möglichkeit erhält, über einen sicheren Zugang selbst einzusehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben. Zu den 56 Registern, in denen künftig zur Nutzung des neuen Verfahrens zusätzlich die Steuer-ID gespeichert werden soll, gehören neben dem Melderegister u. a. auch das Ausländerzentralregister, bestimmte Dateien der Rentenversicherung, das nationale Waffenregister, das Insolvenzregister und das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 25. September 2020