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24.09.2020 16:03 Alter: 4 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Versicherungspflichtgrenze soll 2021 erneut deutlich steigen

PKV-Verband: Wahlfreiheit wird weiter eingeschränkt


 

 

 

 

Pressemitteilung des PKV-Verbandes am 24. September 2020:

 

Auch im kommenden Jahr wird die Hürde für den Wechsel in die Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer höher. Nach dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 aus dem Bundesarbeitsministerium soll die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem kommenden Jahr 64.350 Euro betragen – ein Plus von 1.800 Euro (2020: 62.550 Euro) oder fast drei Prozent. Nur wer als Arbeitnehmer mit seinem Einkommen über dieser sogenannten „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ liegt, wird versicherungsfrei und darf sich privat krankenversichern.

 

Bleibt es bei diesem Wert, dann wäre die Versicherungspflichtgrenze alleine in den letzten fünf Jahren um 8.100 Euro gestiegen. „Die Versicherungspflichtgrenze ist eindeutig zu hoch, sie hat inzwischen fast das Doppelte des Durchschnittseinkommens erreicht“, erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther zum Entwurf des Bundesarbeitsministeriums. „Wenn sie nicht immer wieder so stark angehoben würde, brächte das für deutlich mehr Arbeitnehmer eine echte Wahlfreiheit.“

 

Wie stark die Wahlfreiheit für Arbeitnehmer in den vergangenen zwei Jahrzehnten eingeschränkt wurde, zeigt der Vergleich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Während beide Rechengrößen im Jahr 2002 noch gleichauf lagen, ist ihr Abstand bis heute auf 6.300 Euro gewachsen. 2021 soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 58.050 Euro jährlich (2020: 56.250 Euro) bzw. 4.837,50 Euro monatlich (2019: 4.687,50 Euro) steigen. Quelle: PKV-Verband am 24.09.2020