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Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen
Kurzarbeitergeld in den Zahnarztpraxen
BZÄK veröffentlicht Zahlen
Die Auswertung zum Konjunkturellen Kurzarbeitergeld in Zahnarztpraxen durch die Bundesagentur für Arbeit (BfA) zeigt, dass von Januar bis Juli 2020 rund 31.000 Zahnarztpraxen einen Antrag auf Kurzarbeit für ca. 190.000 Beschäftigte stellten. Für März und April 2020 entfielen darauf ca. 27.000 Anzeigen auf Kurzarbeit für ca. 150.000 Beschäftigte in Zahnarztpraxen. Diese Zahlen teilte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) heute in ihrem Informationsdienst „Klartext“ mit. Die Anzahl der Anzeigen gelte ohne die tatsächliche Auszahlungssumme nur eingeschränkt als Indikator. Abzuwarten bleibe die tatsächlichen Auszahlungssummen durch die BfA, die derzeit noch nicht vorlägen.
Dennoch zeige sich, dass ohne Aufklärung und den Einsatz der BZÄK Anzeigen auf Kurzarbeitergeld von nahezu 31.000 ZA-Praxen pauschal abgelehnt worden wären. Quelle: BZÄK-„Klartext“ 9/2020