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16.09.2020 09:59 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement

„Die Kollegen sollen endlich den versprochenen Mehrwert der TI erleben“

Interview von Quintessence News mit Dr. Pochhammer (KZBV)


 

 

Dr. Karl-Georg Pochhammer zum aktuellen Stand bei Telematikinfrastruktur, neuen Anwendungen, IT-Sicherheit, Kostenübernahme und Ent- und Belastungen für die Zahnarztpraxen

 

(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion von Quintessence News)

 

 

 

Die Telematikinfrastruktur und das Thema eHealth halten die Zahnärzte- und Ärzteschaft in Atem. Im Interview mit Quintessence News gibt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Auskunft zu aktuellen Themen und zu dem, was in Sachen Digitalisierung perspektivisch auf Zahnarztpraxen zukommen wird.

 

Herr Dr. Pochhammer, die Telematikinfrastruktur hat seit Ende Mai wochenlang für Probleme gesorgt – viele Arzt- und Zahnarztpraxen konnten sich nicht mit dem Netz verbinden und damit auch den gesetzlich vorgeschriebenen Versichertenstammdatenabgleich, VSDM, nicht durchführen. Die Gematik hat erst am 15. Juli 2020 gemeldet, dass nun alle Störungen beseitigt wären. Wie genau waren Zahnarztpraxen von dieser Störung betroffen?

 

Dr. Karl-Georg Pochhammer: Durch einen Fehler in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur konnte in der Tat ein Großteil der Konnektoren keine Verbindung mehr aufbauen und die Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte war in vielen Praxen nicht möglich. Mittlerweile ist das Problem aber identifiziert und behoben. Die Gematik und beteiligte Hersteller haben Maßnahmen getroffen, um eine Wiederholung einer solchen Störung zu vermeiden.

 

Dieser mehr als ärgerliche Vorfall der VSDM-Störung zeigt auch eine Kehrseite der TI und der kommenden Anwendungen: Während bisher technische Probleme auf einzelne Praxen beschränkt waren und auch dort gelöst werden konnten, entsteht mit der zentralen TI und den kommenden digitalen Anwendungen – allen voran die elektronische Patientenakte ePA und das eRezept – eine größere Abhängigkeit der Praxen von zentralen Diensten: Technische Probleme können dann mitunter auch nicht mehr einfach vor Ort analysiert und gelöst werden, sondern die Praxen werden mit Problemen konfrontiert und müssen dann zwischenzeitlich auch mal mit Notlösungen arbeiten, ohne in jedem Fall selbst auf die Problembehebung aktiv einwirken zu können. Außerdem nimmt die Gefahr zu, dass technische Probleme flächendeckende Auswirkungen haben und nicht zum Beispiel auf Fehler in einzelnen Praxisverwaltungssystemen zurückzuführen sind.

 

Streit gab es auch um die Frage, wer die Kosten für die externen Dienstleister übernimmt, die wegen der Panne vor Ort tätig werden und zum Beispiel ein Update aufspielen mussten. Ist dieses Problem jetzt geklärt?

 

Die Gematik hatte zunächst verkündet, dass die Fehlerbehebung kostenlos erfolgen wird. In der Presse waren in der Folge dann Kommentierungen der beauftragten Dienstleister zu lesen. So hat etwa der Anbieter DGN die Kostenfreiheit unter Hinweis auf fehlende vertragliche Regelungen klar zurückgewiesen. Die Finanzierung für die Störung des Versichertenstammdatenmanagements ist viel zu lange ungeklärt geblieben. Inzwischen ist es uns gelungen, eine Regelung mit der Gematik zu finden, die hier wegen der Fülle an verschiedenen Konstellationen nicht im Detail dargelegt werden kann. Betroffene Kolleginnen und Kollegen können sich bei Fragen zu dem Thema an die Gematik oder an ihre zuständige KZV wenden.

 

Erstattungsanfragen berücksichtigt, die bis zum 18. September 2020 eingegangen sind

 

Die Gematik übernimmt – nach eigenen Angaben – die Wartungskosten für Dienstleister, die den bis zu 80.000 betroffenen Arzt- und Zahnarztpraxen entstanden sind. Praxen, die eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI‐Störung bekommen haben, müssen diese schriftlich bei der Gematik einreichen. Die Erstattung gilt einmalig pro Konnektor und bis zu einem Höchstbetrag von maximal 150 Euro inklusive Umsatzsteuer. Es werden Erstattungsanfragen berücksichtigt, die bis zum 18. September 2020 bei der Gematik eingegangen sind.

 

Insbesondere mit Blick auf die VSDM-Störung und die zu lange ungeklärte Finanzierung der Kosten fordern wir von der Gematik künftig eine deutlich verbesserte Kommunikation. Nicht nur hier hat es an erschöpfenden und rechtzeitigen Sprachregelungen für Landesebene und Praxen gemangelt. Angestrebt werden muss daher die schnellere Bearbeitung von Themen, die für berechtigten Frust sorgen. Wir befürworten eine Stärkung der Gematik dahingehend, dass sie nach außen Verantwortung übernimmt und im Sinne der Nutzer agiert.

 

Apropos Kosten: Um die neuen TI-Möglichkeiten und Anwendungen wie die sichere Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, nutzen zu können, muss ein Update auf dem Konnektor erfolgen, damit dieser ein eHealth-Konnektor wird. Seit 22. Juli 2020 ist der erste Konnektor zugelassen, der Anbieter CGM fährt die entsprechenden Updates – und schickt eine Rechnung an die Praxen. Das scheint einige zu verunsichern. Sind diese Kosten für den eHealth-Konnektor nicht auch mit einer Pauschale abgedeckt?

 

Dr. Karl-Georg Pochhammer: CompuGroup Medical hat alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die einen KoCoBox MED+Konnektor verwenden, darüber informiert, dass für die neuen Fachanwendungen Notfalldatenmanagement, elektronischer Medikationsplan und für die Qualifizierte Elektronische Signatur ein Upgrade bereitsteht. Das Upgrade des CGM-Konnektors muss bis zum 30. September 2020 eingespielt werden, da die Zulassung der „alten“ Version mit diesem Tag endet. Kosten für das Update des VSDM-Konnektors auf den eHealth-Konnektor und eine Betriebskostenpauschale ab Nachweis über das Vorhalten des Notfalldatenmanagements NFDM und des elektronischen Medikationsplans eMP können gemäß der Refinanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband der Krankenkassen nach der Installation geltend gemacht werden.

 

Quelle: Quintessence News am 15. September 2020, lesen Sie hier weiter.