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< BZÄK: Corona-Update
16.09.2020 09:40 Alter: 4 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Ärzte-Vergütung steigt nur um 1,25 Prozent

KBV „bitter enttäuscht“ über Entscheidung des EBA


 

 

Die Honorarverhandlungen für das kommende Jahr sind beendet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat gegen die Stimmen der KBV eine Erhöhung des Orientierungswertes für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,25 Prozent beschlossen. Die KBV kritisiert die Entscheidung. Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2021 auf 11,1244 Cent angehoben (aktuell 10,9871 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,25 Prozent. Das bedeutet knapp 500 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten. Diese Entscheidung hat der EBA gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getroffen, nachdem die Verhandlungen im August zunächst gescheitert waren. Die Krankenkassen hatten damals eine Nullrunde gefordert.

 

„Grobe Missachtung der enormen Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“

 

Der KBV-Vorstand zeigte sich bitter enttäuscht von der Entscheidung des EBA. „Das ist eine grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV, kritisierte: „Insbesondere während der letzten Monate der Corona-Pandemie trugen die Niedergelassenen die Hauptlast der Versorgung: Sechs von sieben COVID-19-Patienten wurden ambulant behandelt. Nun ist für die Kolleginnen und Kollegen offenbar nicht genug Geld da, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen.“ „Milliarden fließen in die Krankenhäuser, Milliarden erhält der Öffentliche Gesundheitsdienst, aber für die Vertragsärzte soll nun kein Geld mehr da sein“, empörte sich Gassen. Für die beiden KBV-Vorstände handelt es sich bei der EBA-Entscheidung um „einen Affront gegen die Vertragsärzteschaft“. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 15. September 2020