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07.09.2020 10:01 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Beiträge zu Sozialversicherungen steigen weiter

Freiwillig Krankenversicherte zahlen dann 759,49 Euro monatlich


 

 

Der Referentenentwurf der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021)“ liegt vor und soll im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Anschließend muss dann noch der Bundesrat zustimmen.

 

Laut heutigen Berichten in der „FAZ“ und im „VersicherungsJournal“ sollen die Beitragsbemessungs-Grenzen (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Januar 2021 auf 85.200 Euro in den alten und 80.400 Euro in den neuen Bundesländern steigen. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dann eine BBG von 58.050 Euro, die Versicherungspflicht-Grenze steigt auf 64.350 Euro. Damit erhöht sich der Höchstbeitrag der GKV (einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag) um mindestens 23,55 Euro auf 759,49 Euro monatlich. Wie hoch der individuelle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung dann tatsächlich sein wird, hängt von dem Beitragssatz (und Zusatzbeitrag) der jeweiligen Kasse ab.

 

Die Pflegeabsicherung wird maximal etwa fünf Euro teurer. Die Versicherungspflicht-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird um 1.800 Euro beziehungsweise 2,9 Prozent auf 64.350 Euro pro Jahr angehoben.

 

In der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungs-Grenze in den westlichen Bundesländern um erneut 2.400 Euro auf 85.200 Euro und in Ostdeutschland um 3.000 (Vorjahr 3.600) Euro auf 80.400 Euro pro Jahr. Dem entsprechend steigt der Höchstbeitrag um 2,9 Prozent auf 1.283,40 Euro im Westen und um 3,9 Prozent auf 1.199,70 Euro in den neuen Bundesländern. Quellen: s.o.